Versuchter Totschlag in Bordell: 42-Jährige zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt

Versuchter Totschlag in Bordell: 42-Jährige zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt

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Gesellschaft: Gewaltdelikt in Münchner Bordell

München () – Das Landgericht München I hat eine 42-jährige Frau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit.

Die Angeklagte hatte im Mai 2025 in einem Münchner Bordell einem Kunden ein Messer mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern in den Rücken gestochen.

Der Mann hatte zuvor Kokain aus ihrem Zimmer gestohlen und war wenige Tage später erneut in das Bordell gekommen, um erneut etwas zu entwenden. Als die Angeklagte ihn erkannte, holte sie das Messer aus der Küche und stach zu, als der Mann das Appartement verlassen wollte.

Der Stich drang mindestens fünf Zentimeter tief ein, durchdrang das Zwerchfell und führte zu einer lebensgefährlichen Verletzung. Der Mann konnte fliehen, brach vor der Tür zusammen und wurde von Passanten gerettet.

Er musste notoperiert werden, erlitt aber keine bleibenden Schäden.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten der Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft ist und ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Zudem habe der Geschädigte mit dem Diebstahl die Ursache für die Tat gesetzt.

Zu ihren Lasten wurde die konkrete Lebensgefahr gewertet. Das Gericht stufte die Tat als minder schweren Fall des versuchten Totschlags ein.

Der Vorsitzende Richter wies die Angeklagte darauf hin, dass sie sich in einem Teufelskreis aus Drogenkonsum und Prostitution befinde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel erwähnten vollständigen Namen von Personen sind:

- Landgericht München I
- Oberlandesgericht München
- Angeklagte

Es werden keine spezifischen individuellen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

In dem Text werden keine spezifischen Organisationen, Parteien oder Institutionen genannt. Daher ist die Antwort: Keine.

Wann ist das Ereignis passiert?

Die Tat fand im Mai 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Bordell

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht München I hat eine 42-jährige Frau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, nachdem sie einem Kunden, der zuvor Drogen aus ihrem Zimmer gestohlen hatte, mit einem Messer in den Rücken stach und ihn dadurch lebensgefährlich verletzte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Die Angeklagte war in einem Münchner Bordell tätig.
  • Der Kunde hatte Kokain aus ihrem Zimmer gestohlen.
  • Der Kunde kehrte zurück, um erneut etwas zu entwenden.
  • Die Angeklagte erkannte den Kunden beim Wiederkommen.
  • Sie holte ein Messer aus der Küche.
  • Der Angriff erfolgte, als der Kunde das Appartement verlassen wollte.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten
  • Keine vorangegangene Vorstrafe der Angeklagten
  • Teilgeständnis der Angeklagten
  • Berücksichtigung der provokanten Handlung des Geschädigten
  • Einstufung als minder schwerer Fall des versuchten Totschlags
  • Hinweis auf Teufelskreis aus Drogenkonsum und Prostitution
  • Urteil ist rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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