Sachsen-Anhalts Kabinett beschließt Gesetz für Sondervermögen Infrastruktur
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Infrastrukturförderung in Sachsen-Anhalt
Magdeburg () – Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf für ein Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat den Entwurf zur Verteilung von 2,61 Milliarden Euro aus Bundesmitteln beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Die Mittel sollen zu 60 Prozent an die Kommunen fließen, was etwa 1,6 Milliarden Euro für Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden bedeutet. Weitere 40 Prozent der Gelder, rund eine Milliarde Euro, werden als Landesarm auf die Ministerien verteilt.
Finanzminister Michael Richter betonte, man setze auf ein schlankes Verfahren ohne zusätzliche Förderrichtlinien.
Laut der beigefügten Übersicht sind unter anderem 140 Millionen Euro für das Innenministerium vorgesehen, darunter 69,6 Millionen für Baumaßnahmen im Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge. Das Verkehrsministerium erhält 280 Millionen Euro für Landesstraßen, während für Schulbau und Digitalisierung 77 Millionen Euro bereitstehen.
Eine Reserve von 218 Millionen Euro ist für Kostensteigerungen eingeplant.
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Die vollständigen Namen von Personen im Artikel sind:
Michael Richter
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Landesregierung von Sachsen-Anhalt, Kommunale Spitzenverbände, Staatskanzlei, Innenministerium, Institut für Brand- und Katastrophenschutz, Verkehrsministerium.
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Magdeburg, Heyrothsberge
Worum geht es in einem Satz?
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf für ein Sondervermögen Infrastruktur verabschiedet, das 2,61 Milliarden Euro aus Bundesmitteln verteilt, wobei 60 Prozent an die Kommunen und 40 Prozent an die Ministerien fließen sollen, mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2026.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Einführung eines Gesetzentwurfs für Sondervermögen Infrastruktur
Bereitstellung von 2,61 Milliarden Euro aus Bundesmitteln
Verteilung der Mittel an Kommunen und Ministerien
Planung der Gesetzesverabschiedung zum 1. Januar 2026
Fokus auf ein schlankes Verfahren ohne zusätzliche Förderrichtlinien
Vorgesehene Mittel für verschiedene Ministerien und Projekte
Reserve für Kostensteigerungen eingeplant
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Verteilung von 2,61 Milliarden Euro aus Bundesmitteln
60 Prozent der Mittel fließen an Kommunen (ca. 1,6 Milliarden Euro)
40 Prozent der Gelder werden auf Ministerien verteilt (ca. 1 Milliarde Euro)
140 Millionen Euro für Innenministerium
69,6 Millionen Euro für Baumaßnahmen im Institut für Brand- und Katastrophenschutz
280 Millionen Euro für Landesstraßen
77 Millionen Euro für Schulbau und Digitalisierung
Reserve von 218 Millionen Euro für Kostensteigerungen
Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Schlankes Verfahren ohne zusätzliche Förderrichtlinien
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Finanzminister Michael Richter zitiert, der betont, dass man auf ein schlankes Verfahren ohne zusätzliche Förderrichtlinien setze.