Tierschutzpolitik in Baden-Württemberg verstärken
Stuttgart () – Der baden-württembergische Landesbeirat für Tierschutz hat sich für eine bundesweite Verschärfung der Regelungen gegen Qualzuchten bei Haustieren ausgesprochen. Das Gremium setzt sich dafür ein, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium das bestehende Verbot von Defektzuchten durch eine konkrete Rechtsverordnung ergänzt, wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte.
Staatssekretärin Sabine Kurtz betonte, dass übertriebene Zucht auf Schönheitsideale bei Hunden, Katzen und anderen Haustieren zu dauerhaften Schmerzen, Leiden und Schäden führen könne.
„Ich gehe davon aus, dass niemand wissentlich ein Haustier besitzen möchte, das ein Leben voller Leid erfährt“, sagte Kurtz. Sie verwies auf das Aufklärungsmaterial der Initiative „Frei Schnauze“ der Landesbeauftragten für Tierschutz.
Das Tierschutzgesetz verbietet bereits in Paragraph 11b die Zucht mit Tieren, wenn bei den Nachkommen erblich bedingte Defekte zu erwarten sind.
Für Hunde ist zudem das Präsentieren solcher Tiere auf Ausstellungen untersagt. Durch eine präzisere Rechtsverordnung sollen Züchtern, Käufern und Tierschutzbehörden eine rechtssichere Grundlage für die Zucht und behördliche Maßnahmen gegen Verstöße erhalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sabine Kurtz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Baden-württembergischer Landesbeirat für Tierschutz, Bundeslandwirtschaftsministerium, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Initiative "Frei Schnauze", Landesbeauftragten für Tierschutz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Stuttgart
Worum geht es in einem Satz?
Der Landesbeirat für Tierschutz in Baden-Württemberg fordert eine bundesweite Verschärfung der Regeln gegen Qualzuchten bei Haustieren, um dauerhafte Leiden durch übertriebene Zuchtpraktiken zu verhindern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anforderungen des Tierschutzgesetzes
- Zunahme von Qualzuchten durch übertriebene Schönheitsideale
- Dauerhafte Schmerzen und Leiden bei betroffenen Haustieren
- Initiative "Frei Schnauze" zur Aufklärung über Tierschutz
- Bedarf an präziseren Regelungen für Züchter und Behörden
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Baden-württembergischer Landesbeirat für Tierschutz fordert bundesweite Verschärfung gegen Qualzuchten
- Gremium möchte Ergänzung des bestehenden Verbots von Defektzuchten durch konkrete Rechtsverordnung
- Staatssekretärin Sabine Kurtz hebt Schmerzen und Leiden durch Schönheitszucht hervor
- Aufklärungsmaterial der Initiative "Frei Schnauze" erwähnt
- Tierschutzgesetz verbietet Zucht mit erblichem Defekt in Paragraph 11b
- Präsentation von Tieren mit Defekten auf Ausstellungen für Hunde verboten
- Ziel: rechtssichere Grundlage für Züchter, Käufer und Tierschutzbehörden schaffen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderung nach bundesweiter Verschärfung der Regelungen gegen Qualzuchten
- Notwendigkeit einer konkreten Rechtsverordnung zur Ergänzung des bestehenden Verbots von Defektzuchten
- Möglichkeit dauerhafter Schmerzen, Leiden und Schäden bei Tieren durch übertriebene Zucht
- Aufklärung über die Folgen von Qualzuchten durch Initiativen wie "Frei Schnauze"
- Rechtssichere Grundlage für Züchter, Käufer und Tierschutzbehörden
- Verbot der Zucht mit Tieren mit erblich bedingten Defekten
- Verbot der Präsentation solcher Tiere auf Ausstellungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Staatssekretärin Sabine Kurtz zitiert, in der sie betont, dass übertriebene Zucht auf Schönheitsideale bei Haustieren zu dauerhaften Schmerzen und Leiden führen könne.
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