Lingenerin muss wegen Bürgergeldbetrugs in Haft

Gesellschaft: Betrug beim Bürgergeld in Lingen

Lingen () – Eine Frau aus Lingen ist zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden, weil sie über einen längeren Zeitraum betrogen hat. Das Amtsgericht Lingen sprach die Angeklagte schuldig, als Vertreterin einer Bedarfsgemeinschaft Einkünfte verschwiegen zu haben.

Ihr Lebensgefährte hatte im Mai 2023 eine Beschäftigung aufgenommen und gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen, was die Verurteilte dem Jobcenter nicht mitteilte.

Durch den automatisierten Datenabgleich DALEB wurde der Betrug aufgedeckt, bei dem die Bedarfsgemeinschaft insgesamt rund 5.000 zu Unrecht erhalten hatte.

Das Hauptzollamt teilte mit, dass die Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem das Jobcenter den Verdacht gemeldet hatte. Die Frau habe ihre Mitteilungspflichten trotz entsprechender Hinweise verletzt und musste sich deshalb vor Gericht verantworten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: bei Protesten in (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind: keine.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Amtsgericht Lingen, Jobcenter, Hauptzollamt Osnabrück

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist Mai 2023.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Lingen, Osnabrück

Worum geht es in einem Satz?

Eine Frau aus Lingen wurde zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie über ein Jahr lang Bürgergeld betrügen hat, indem sie Einkünfte ihres Lebensgefährten vom Jobcenter verschwieg, was durch einen Datenabgleich aufgedeckt wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Frau aus Lingen verübt Bürgergeldbetrug
  • Verschweigen von Einkünften innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
  • Lebensgefährte nahm im Mai 2023 Beschäftigung auf
  • Besondere Umstände: gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld
  • Jobcenter erhält Hinweis auf möglichen Betrug
  • Einsatz des automatisierten Datenabgleichs DALEB zur Aufdeckung
  • Bedarfsgemeinschaft erhielt ca. 5.000 Euro zu Unrecht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Verneinen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Freiheitsstrafe von 22 Monaten
  • Rückzahlung von 5.000 Euro
  • Einleitung von Ermittlungen durch das Hauptzollamt
  • Verletzung der Mitteilungspflichten
  • Vorladung vor Gericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Hauptzollamts Osnabrück zitiert, das mitteilt, dass die Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem das Jobcenter den Verdacht gemeldet hatte.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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