Politische Debatte um Grundgesetzänderung in Berlin
Berlin () – Die Unionsfraktion weist den Bundesrats-Vorstoß für eine Aufnahme des Schutzkriteriums „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz zurück. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung sei „nicht zustimmungsfähig“, sagte Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt“. Ungleichbehandlungen wegen der sexuellen Orientierung seien heute schon „effektiv untersagt“.
Zur Begründung verweist er auf Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie die EU-Grundrechtecharta. „In der Praxis besteht damit richtigerweise ein hohes, belastbares Schutzniveau für diesen Personenkreis.“
Krings kritisiert zudem den Begriff „sexuelle Identität“. „Dieser Terminus ist rechtstechnisch unbestimmt und semantisch auch weiter als die in anderen Staaten genutzte Kategorie der `sexuellen Orientierung`.“ Der Begriff lade zu „Auslegungsstreitigkeiten ein, die niemand will, und führt zu Schwierigkeiten, wenn wir sicherstellen wollen, dass sich nicht etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen, denn für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz.“
Der Schutz vor Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ wurde bislang in die Verfassungen der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt aufgenommen. In Thüringen gibt es einen Schutz wegen „sexueller Orientierung“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Urteilen zur Gleichstellung von Homosexuellen ab 2002 mit Artikel 3 des Grundgesetztes argumentiert. 1957 hielt es eine Ungleichbehandlung von Homosexuellen allerdings für den „Schutz der Volksgesundheit“ und der „Sittlichkeit“ für gerechtfertigt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Günter Krings
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Unionsfraktion, Bundesrat, Günter Krings, CDU, Bundesverfassungsgericht, Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, EU-Grundrechtecharta, Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Worum geht es in einem Satz?
Die Unionsfraktion spricht sich gegen den Vorschlag aus, das Schutzkriterium "sexuelle Identität" ins Grundgesetz aufzunehmen, da sie bereits ausreichenden Schutz für sexuelle Orientierung durch bestehende Gesetze und die Rechtsprechung sieht und den Begriff als rechtstechnisch problematisch erachtet.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Bundesrats-Vorstoß zur Aufnahme des Schutzkriteriums "sexuellen Identität" ins Grundgesetz
- Unionsfraktion als zentrale opposierende politische Kraft
- Aussage über bestehende rechtliche Schutzmechanismen (Artikel 3 GG, AGG, EU-Grundrechtecharta)
- Kritik an der rechtlichen Unbestimmtheit des Begriffs "sexuelle Identität"
- Bedenken hinsichtlich möglicher Auslegungsstreitigkeiten und Missbrauch
- Vorhandene Schutzregelungen in den Verfassungen mehrerer Bundesländer
- Frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Homosexuellen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Unionsfraktion lehnt Bundesrats-Vorstoß für Schutzkriterium "sexuelle Identität" ab
- Günter Krings (CDU) bezeichnet Änderung als "nicht zustimmungsfähig"
- Verweist auf bestehendes hohes Schutzniveau durch Artikel 3 GG, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und EU-Grundrechtecharta
- Kritisiert Begriff "sexuelle Identität" als rechtstechnisch unbestimmt
- Bedenken, dass Begriff zu Auslegungsstreitigkeiten führen könnte
- Diskriminierungsschutz in mehreren Bundesländern bereits etabliert
- Bundesverfassungsgericht hat Homosexuelle seit 2002 mit Artikel 3 GG gleichgestellt
- 1957 wurde Ungleichbehandlung von Homosexuellen noch als gerechtfertigt angesehen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unionsfraktion weist Bundesrats-Vorstoß zurück
- Grundgesetzänderung als "nicht zustimmungsfähig" eingestuft
- Ungleichbehandlungen wegen sexueller Orientierung bereits effektiv untersagt
- Hohe, belastbare Schutzniveau für betroffene Personen ausgeführt
- Begriff "sexuelle Identität" als rechtstechnisch unbestimmt kritisiert
- Mögliche Auslegungsstreitigkeiten und Schwierigkeiten angesprochen
- Bedenken gegenüber Diskriminierungsschutz für Pädophile geäußert
- Schutz vor Diskriminierung wegen "sexueller Identität" in mehreren Bundesländern verankert
- Frühere Ungleichbehandlung von Homosexuellen als gerechtfertigt angesehen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) weist den Bundesrats-Vorstoß zurück und erklärt, die vorgeschlagene Grundgesetzänderung sei "nicht zustimmungsfähig".
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