Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf () – Die Bundespolizei hat am Dienstag am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen drei von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesuchte Personen festgenommen. Das hat die Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf am Mittwoch mitgeteilt.
Alle drei haben die geforderten Geldstrafen beglichen.
Am Morgen stellten die Bundespolizisten einen 59-Jährigen fest, der nach Faro/Portugal fliegen wollte. Eine fahndungsmäßige Überprüfung im Bereich der Sicherheitskontrolle ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde.
Diese hatte im Dezember des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erlassen. Der Mann war im April 2025 rechtskräftig verurteilt worden und flüchtig.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 210 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Kreis Unna lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen abwenden.
Ein paar Stunden später wurde ein 25 Jahre alter Bulgare festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen ihn lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor.
Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im August 2025 Verurteilten erlassen. Auch er war flüchtig.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 840 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Ruhrgebiet lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Am frühen Nachmittag kontrollierten die Bundespolizeibeamten eine 40-Jährige, die ebenfalls nach Istanbul/Türkei fliegen wollte. Die Ausreisekontrolle ergab, dass auch gegen die Serbin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag.
Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im August 2025 Verurteilte erlassen. Auch sie war flüchtig.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 560 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die im Ruhrgebiet lebende Frau ihren Weg fortsetzen und die Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen abwenden.
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Bundespolizei (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es werden keine vollständigen Namen von Personen im Text genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Staatsanwaltschaft Dortmund
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand statt am Dienstag am Flughafen Düsseldorf. (Weitere konkrete Datumsangabe: Nicht erwähnt.)
Zusätzliche genannten Zeitbezüge im Text:
- Die Mitteilung erfolgte am Mittwoch.
- Die Haftbefehle wurden erlassen im Dezember des vergangenen Jahres, im Juni dieses Jahres (für zwei Personen) und ebenfalls im Juni dieses Jahres (für die dritte Person).
- Verurteilungen: im April 2025 (für den 59-Jährigen) sowie im August 2025 (für die anderen Verurteilten).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Flughafen Düsseldorf, Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Flughafen Düsseldorf bei Ausreisekontrollen drei von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesuchte Personen festgenommen, die anschließend durch Zahlung der Geldstrafen vor Ort die jeweilige Ersatzfreiheitsstrafe abwendeten und ihre Reisen fortsetzen konnten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorsätzlicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund, Dezember des vergangenen Jahres)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund, Juni dieses Jahres)
- Betrug (Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund, Juni dieses Jahres)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Im Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Zahlung der jeweils geforderten Geldstrafen vor Ort
- Abwendung der jeweiligen Ersatzfreiheitsstrafen
- Fortsetzung der Reisen der Betroffenen
- Sicherstellung der Umsetzung der strafrechtlichen Forderungen durch die zuständigen Behörden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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