Union gegen Ergänzung von Diskriminierungsverbot im Grundgesetz

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Politik: Schutz vor Extremismus nach CSD-Anschlag

Berlin () – Die Union ist gegen eine Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der „Rheinische Post“ für deren Mittwochausgabe: „Wer nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD jetzt vor allem über eine Ergänzung des Grundgesetzes diskutiert, setzt die falschen Prioritäten.“

Krings führte aus, eine Änderung des Artikels 3 würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen. Sie wäre deshalb vor allem Symbolpolitik. „Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen“, kritisierte der CDU-Politiker.

Das Grundgesetz schütze bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem klargestellt, dass auch Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschützt seien. „Es fehlt also nicht an verfassungsrechtlichem Schutz, sondern daran, diejenigen konsequent zu stoppen, die Hass predigen und Gewalt ausüben“, so Krings.

Die Lehre aus dem Anschlag müsse deshalb eine andere sein. „Wir brauchen mehr Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische Gewalttäter“, sagte der CDU-Politiker. Dazu gehörten ein entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder, die Speicherung von IP-Adressen, eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder. Wer schwerste Gewalt- oder Terrortaten begehe, sollte als Heranwachsender grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 27.07.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Günter Krings

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Union, Fraktionsvize Günter Krings, CDU, Rheinische Post, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Berlin, CSD, Sicherheitsbehörden

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 27.07.2026 statt (CSD/Tatort nach Todesfahrt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die CDU kritisiert die geplante Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“, weil sie ihrer Ansicht nach keinen Anschlag verhindern würde und stattdessen fordert, stärker gegen islamistischen Terror und Gewalttäter vorzugehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Islamistischer Anschlag auf den Berliner CSD

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Union kritisiert Symbolpolitik und spricht sich gegen die Ergänzung des Merkmals sexuelle Identität im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aus
  • Günter Krings (CDU) stellt die Prioritätenfrage und meint, nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD stehe vor allem die Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen im Vordergrund
  • Krings betont, eine Änderung des Artikel 3 würde weder Anschläge verhindern noch Täter stoppen, und fordert stattdessen stärkere bzw nötige Gesetzesänderungen für die Sicherheitsbehörden
  • Krings argumentiert, das Grundgesetz biete bereits Schutz vor Diskriminierung; entscheidend sei konsequentes Stoppen von Hass und Gewalt
  • Forderung der CDU nach mehr Befugnissen und Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus, u a gegen Gefährder, bei Speicherung von IP-Adressen, beim Ausschöpfen bestehender Befugnisse sowie bei Abschiebehaft und Abschiebung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • keine rechtlichen Änderungen, die Anschläge oder Gewalttäter verhindern oder stoppen würden
  • Vorrang für Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen statt Verfassungsdebatten
  • Fokus auf Stärkung der Sicherheitsbehörden durch Gesetzesänderungen
  • Konsequenter Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische Gewalttäter
  • entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder
  • Speicherung von IP-Adressen als mögliches Ermittlungsinstrument
  • bessere Ausschöpfung bestehender Befugnisse der Sicherheitsbehörden
  • mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
  • konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder
  • Empfehlung, schwere Gewalt- oder Terrortaten grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zu ahnden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird die Stellungnahme von Fraktionsvize Günter Krings (CDU) zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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