NRW erfasst Mehrfachstaatsangehörigkeiten in Kriminalstatistik

NRW erfasst Mehrfachstaatsangehörigkeiten in Kriminalstatistik

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NRW erfasst Mehrfachstaatsangehörigkeiten in Kriminalstatistik

Düsseldorf () – Das Land Nordrhein-Westfalen schlägt bei der Auswertung von Tatverdächtigen nach Nationalitäten einen neuen Weg ein. Zukünftig werden auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten von ermittelten Tatverdächtigen und Opfern in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, ausgewertet und zur Beantwortung von parlamentarischen sowie Medienanfragen verwendet, wie die „Rheinische Post“ unter Berufung auf das NRW-Innenministerium berichtet.

„Wenn wir nicht alle Staatsangehörigkeiten erfassen, tappen wir im Dunkeln. Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der „Rheinischen Post“.

„Nur so können wir die Dinge beim Namen nennen und unsere Polizei in die Lage versetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Straftaten wirksam zu bekämpfen“, bekräftigte Reul, und sagte weiter: „Sicherheit gibt es nur mit Klarheit. Wenn wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfassen, schaffen wir Transparenz – und stärken damit unsere Polizei im Kampf gegen Kriminalität“, so Reul.

In NRW werden damit alle deutschen Straftäter nicht mehr nur nach einer Nationalität (nämlich der Deutschen) in der Kriminalitätsstatistik geführt, sondern auch nach ihrer zweiten Nationalität, wenn sie eine haben sollten.

Bislang war es so, dass zum Beispiel türkische oder griechische Tatverdächtige, die gleichzeitig auch noch den deutschen Pass haben, nur als deutsche Tatverdächtige geführt wurden. Das ändert sich nun und führt zu einem anderen Ergebnis in der Kriminalstatistik.

NRW ist das einzige Bundesland, das diesen Weg geht.

Rein ausländische Tatverdächtige werden in der Statistik auch wie bisher als ausschließlich ausländische Tatverdächtige geführt. „Die Statistik der deutschen Straftäter bleibt auch bestehen, aber nun mit dem Zusatz des Anteils der Tatverdächtigen mit einer doppelten oder mehrfachen Staatszugehörigkeit“, heißt es aus dem Landesinnenministerium.

Die bundesweiten Richtlinien sehen in diesem Zusammenhang vor, dass Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die auch über die deutsche verfügen, allein mit der Staatsangehörigkeit „deutsch“ in der PKS erfasst werden.

Eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist laut Landesinnenministerium bundesweit nicht vorgesehen.

Das NRW-Innenministerium hat intern bereits die Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr auf die neuen Richtlinien hin ausgewertet. Demnach ist darin nahezu jeder zehnte Tatverdächtige mit einer zweiten Staatsangehörigkeit registriert (52.614), und jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde mit einer zweiten Staatsangehörigkeit erfasst (49.825).

Die häufigsten fünf Doppelstaatsangehörigkeiten bei den deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2024 sind dieser Auswertung zufolge: deutsch/türkisch (10.307), deutsch/polnisch (6.652), deutsch/russisch (3.484), deutsch/marokkanisch (3.125) und deutsch/syrisch (2.185).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Herbert Reul

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

NRW-Innenministerium, CDU, Rheinische Post.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Nordrhein-Westfalen beginnt, in der Polizeilichen Kriminalstatistik auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern zu erfassen, um mehr Transparenz zu schaffen und die Bekämpfung von Kriminalität zu verbessern, was eine Abweichung von den bundesweiten Richtlinien darstellt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die neue Erfassungsmethode in Nordrhein-Westfalen liegt in dem Bestreben, die Polizeiliche Kriminalstatistik transparenter zu gestalten und ein realistisches Bild der Kriminalität zu erhalten. Innenminister Herbert Reul argumentiert, dass die Berücksichtigung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten notwendig ist, um Sicherheitsrisiken besser zu erkennen und effektiver gegen Kriminalität vorzugehen. Bislang wurden Tatverdächtige mit mehreren Nationalitäten nur als Deutsche erfasst, was nun geändert wird.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass das Nordrhein-Westfälische Innenministerium künftig Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen in der Kriminalstatistik erfassen wird, um mehr Transparenz zu schaffen und die Polizei im Kampf gegen Kriminalität zu stärken. Der NRW-Innenminister Herbert Reul betont, dass dies notwendig sei, um die Realität besser zu verstehen und Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten, Auswertung für parlamentarische und Medienanfragen, Möglichkeit der frühzeitigen Gefahrenerkennung, Stärkung der Polizei im Kampf gegen Kriminalität, Schaffung von Transparenz, unterschiedliche Ergebnisse in der Kriminalstatistik, Aufnahme von Tatverdächtigen mit doppelter Staatsangehörigkeit als solche, und beibehalten der Statistik der deutschen Straftäter.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zitiert. Er betont, dass die Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der Kriminalstatistik notwendig ist, um die Realität zu erfassen, Transparenz zu schaffen und die Polizei besser im Kampf gegen Kriminalität zu unterstützen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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