Union weist Spekulationen über Abtreibungslegalisierung zurück

Union weist Spekulationen über Abtreibungslegalisierung zurück

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Union weist Spekulationen über Abtreibungslegalisierung zurück

Berlin () – Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine implizierte Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen.

„Es wurde vereinbart, Paragraf 218 unverändert zu lassen und `das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen`“, sagte die Abgeordnete dem Focus. „Nichts anderes kann in die Abrede hineininterpretiert werden, die Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung aus Steuermitteln beantragt werden kann.“ Die Abwicklung erfolge weitgehend durch die Krankenkassen. „Daran soll angeknüpft werden, wenn im Koalitionsvertrag eine Verbesserung `über die heutige Regelung hinaus` vereinbart ist“.

Hintergrund ist eine Debatte über den Koalitionsvertrag, wonach für Frauen in Schwangerschaftskonflikten „die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitert werden soll. Allerdings darf die Krankenkasse Abtreibungen nach der Beratungsregel nicht übernehmen, weil sie zwar straffrei, aber nicht rechtmäßig sind. Die SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sagte im ZDF: „Also geht auch dieser Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist.“

Winkelmeier-Becker verneinte diese Interpretation und schlug stattdessen vor, die Einkommensgrenze bei der Unterstützung von Sozialbedürftigen zu verändern: „Hier kommt etwa eine Anpassung der Einkommensgrenzen infrage.“ Grundsätzlich regte sie an, die Partner der Schwangeren stärker in die Pflicht zu nehmen. „Ich finde übrigens, dass die Kosten von den Partnern der Schwangeren getragen werden müssten“, fügte die Abgeordnete hinzu. „Nach meinem Eindruck lassen viele Männer die Frauen in der ganzen Situation allein. Sowohl bei der Entscheidung über die Schwangerschaft als auch bei den Kosten für einen Abbruch.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Elisabeth Winkelmeier-Becker (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Elisabeth Winkelmeier-Becker, Frauke Brosius-Gersdorf

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

CDU, Krankenkassen, SPD, ZDF.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU-Rechtspolitikerin, widerspricht Spekulationen über eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag und betont, dass Paragraf 218 unverändert bleibt, während sie Verbesserungen bei der Kostenübernahme für Frauen in Schwangerschaftskonflikten sowie eine stärkere finanzielle Verantwortlichkeit der Partner fordert.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist eine Debatte über den Koalitionsvertrag, der eine Erweiterung der Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht. Dies stößt auf unterschiedliche Interpretationen, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Einordnung von Schwangerschaftsabbrüchen und der vorgesehenen finanziellen Unterstützung für betroffene Frauen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker Spekulationen über eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen hat und betont, dass der Paragraf 218 unverändert bleiben soll. Die Debatte dreht sich um die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, während andere Stimmen, wie die der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, eine andere Interpretation des Koalitionsvertrags vertreten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

- keine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen,
- unveränderte Beibehaltung von Paragraf 218,
- Verbesserung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen,
- Anpassung der Einkommensgrenzen für Sozialleistungen,
- stärkere Verantwortung der Partner der Schwangeren für die Kosten.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Elisabeth Winkelmeier-Becker zitiert. Sie weist die Spekulationen über eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurück und betont, dass vereinbart wurde, Paragraf 218 unverändert zu lassen und das ungeborene Leben zu schützen. Sie schlägt zudem vor, die Einkommensgrenze für soziale Unterstützung zu verändern und fordert, dass die Partner der Schwangeren mehr Verantwortung übernehmen sollten.

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