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Warken plant Verschärfungen bei Abgabe von Medizinalcannabis
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis durchsetzen. Das berichtet die Mediengruppe Bayern.
Demnach soll die Verschreibung nur noch bei direktem Arztkontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch erfolgen können. In den bestehenden Gesetzestext soll folgender Passus aufgenommen werden: „Die Verschreibung von den in § 2 Nummer 1 genannten Blüten darf nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in der Arztpraxis oder im Hausbesuch erfolgen.“
Auch Folgeverschreibungen bedürfen eines direkten Kontaktes: „Für Folgeverschreibungen muss innerhalb der letzten vier Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt zwischen einer Ärztin oder einem Arzt und der Patientin oder dem Patienten in derselben Arztpraxis oder im Hausbesuch stattgefunden haben.“
Bisher erfolgt die Abgabe auch nach Videosprechstunden, oftmals befinden sich die Ärzte gar nicht in Deutschland, es werden Privatrezepte ausgestellt. „Seit Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetzes) ist zu beobachten, dass die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über das zu erwartende Maß hinaus ansteigen“, heißt es im Entwurf.
Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich der Import vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gesteigert. Im gleichen Zeitraum sind die Verordnungen zulasten der GKV aber nur um neun Prozent gestiegen. „Diese Inkongruenz legt nahe, dass die steigenden Importzahlen insbesondere der Belieferung einer zunehmenden Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern außerhalb der GKV-Versorgung dienen.“
Auch die Abgabe wird streng reguliert. Sie soll nur noch über die Apotheken erfolgen können: „Für die in § 2 Nummer 1 genannten Blüten ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.“
Als Begründung wird auf die Suchtgefahr von Cannabis hingewiesen: „Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken, insbesondere Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen handelt, und dass dieses Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung verkehrsfähig ist und somit ausschließlich in der Non-Label-Anwendung ohne eine im Rahmen einer Zulassung überprüfte wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien an Patientinnen und Patienten verschrieben wird.“ Diese „Sonderstellung“ von Cannabis mache „besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung und damit zugleich der Patientensicherheit erforderlich“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nina Warken
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Mediengruppe Bayern, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant drastische Verschärfungen für die Abgabe von medizinischem Cannabis, die eine Verschreibung nur nach direktem Arztkontakt und die strikte Regulierung der Abgabe über Apotheken vorsehen, um der steigenden Nachfrage und den mit Cannabis verbundenen Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die geplanten Verschärfungen im Medizinal-Cannabisgesetz ist der drastische Anstieg der Importe von medizinischen Cannabisblüten, die hauptsächlich für Privatrezepte und Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden. Dies hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Kontrolle der Abgabe aufgeworfen, insbesondere aufgrund der Suchtgefahr und der gesundheitlichen Risiken von Cannabis. Die Regierung sieht die Notwendigkeit, den Zugang zu medizinischem Cannabis strenger zu regulieren, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird die Reaktion der Politik beschrieben, die durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine massive Verschärfung der Vorschriften zur Abgabe von medizinischem Cannabis plant. Dies umfasst eine verpflichtende persönliche Arzt-Patienten-Kontaktaufnahme für Verschreibungen und eine strikte Kontrolle der Abgabe, die nur über Apotheken erfolgen soll, um den Suchtgefahren und gesundheitlichen Risiken von Cannabis Rechnung zu tragen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Verschreibung nur bei direktem Arztkontakt, Folgeverschreibungen bedürfen direkten Kontakts, Abgabe nur über Apotheken, Verbot des Versands von Cannabisblüten, steigende Importzahlen, vermehrte Belieferung Privatrezepten von Selbstzahlern, besondere Maßnahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zitiert. Sie plant massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis, indem die Verschreibung nur noch nach direktem Arztkontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch erfolgen soll, um Sicherheit und patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten.
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