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Bund will Steuerausfälle der Kommunen bis 2029 übernehmen
Berlin () – Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 bis 2029, die durch das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung entstehen, vollständig zu übernehmen. „Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden“, heißt es im Beschlusspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Montagabend, über das die Sender RTL und ntv am Dienstag berichten.
Die Mindereinnahmen der Länder übernimmt der Bund anteilig. Die Kompensation soll über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Milliarden Euro über zwei Programme mit Mitteln aus dem Sondervermögen erfolgen. Dafür legt der Bund zum einen ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas auf mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro befristet auf 4 Jahre. Zusätzlich erhöht der Bund zum anderen seine Zuschüsse beim Transformationsfonds für Krankenhäuser, durch den diese systematisch modernisiert werden sollen, um eine Milliarde für die kommenden vier Jahre – so dass erstmal insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Die Zinsen und die Tilgung des 100 Milliarden-Anteils der Länder am Sondervermögen übernimmt ebenfalls der Bund. Um die Mittel schnell einsetzen zu können, soll keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen. „Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, dass die Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung (auch auf Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau erstreckt) erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird“, heißt es weiter in dem Papier. Im Grundgesetz ist die Zusätzlichkeit des Sondervermögens festgeschrieben.
Der letzte Punkt, bei dem der Bund den Ländern entgegenkommt, bezieht sich auf Länder-Maßnahmen, mit denen diese ihre Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten. Der Bund will sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr finanziell zur Hälfte beteiligen. Für den gleichen Zeitraum sollen die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
„Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt“, heißt es weiter. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll der nächste Koalitionsausschuss noch beraten.
Die Länder müssen dies nun auch jeweils durch ihr Kabinett verabschieden. Am Ende soll die in der Bund-Länder-AG gefundene Lösung Grundlage für eine Protokollerklärung des Bundes für die Verabschiedung im Bundesrat am 11. Juli sein.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bund, Bundesregierung, Bund-Länder-Arbeitsgruppe, RTL, ntv, Transformationsfonds, Grundgesetz, AAÜG, Koalitionsausschuss, Bundesrat.
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum: 11. Juli
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Der Bund hat sich bereit erklärt, die Mindereinnahmen der Kommunen zwischen 2025 und 2029, die durch das Investitionssofortprogramm entstehen, vollständig zu kompensieren und plant dazu zusätzliche Mittel in Höhe von 8 Milliarden Euro zur Förderung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie zur Unterstützung von Krankenhausmodernisierungen bereitzustellen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Notwendigkeit, die finanziellen Mindereinnahmen der Kommunen aufgrund des Investitionssofortprogramms der Bundesregierung auszugleichen. Der Bund hat beschlossen, diese Mindereinnahmen vollständig zu kompensieren, um die Kommunen während der Programmdurchführung finanziell zu entlasten und die Investitionen in wichtige Bereiche wie Bildung und Gesundheitsinfrastruktur zu fördern.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Bund hat beschlossen, die Mindereinnahmen der Kommunen durch das Investitionssofortprogramm bis 2029 vollständig zu kompensieren, was auf breite Zustimmung stößt. Medienberichte zeigen, dass die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten Koalitionsausschüssen weiter beraten werden müssen, bevor die Länder diese in ihren Kabinetten billigen können.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Komplette Übernahme der Mindereinnahmen der Kommunen durch den Bund, anteilige Übernahme der Mindereinnahmen der Länder durch den Bund, Kompensation von 8 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029, Ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur mit 4 Milliarden Euro, Erhöhung der Zuschüsse beim Transformationsfonds für Krankenhäuser um 1 Milliarde Euro pro Jahr, Übernahme von Zinsen und Tilgung des 100 Milliarden-Anteils der Länder am Sondervermögen durch den Bund, pauschale Zuweisungen ohne Genehmigungen von Einzelprojekten, Erweiterung der Verwendungsbreite auf verschiedene Bereiche, Entlastung der ostdeutschen Bundesländer um zehn Prozentpunkte bei bestimmten Kosten, finanzielle Beteiligung des Bundes an der Entlastung übermäßiger Kassenkredite mit 250 Millionen Euro pro Jahr, Entlastung der Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen zwischen 2025 und 2029 vollständig zu übernehmen, was durch eine Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer erfolgen soll. Zudem wird betont, dass die Kompensation insgesamt 8 Milliarden Euro beträgt und über zwei Programme für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie den Transformationsfonds für Krankenhäuser bereitgestellt wird.
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