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Sozialverband für Beibehaltung des Solidaritätszuschlags
Berlin () – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtskonformität des Solidaritätszuschlags spricht sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) für den Erhalt der Abgabe aus.
„Es ist gut, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden darf, denn er trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende. In einer sozialen Marktwirtschaft muss gelten: Breite Schultern tragen mehr“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).
Engelmeier verwies auf die Möglichkeit für Bund und Länder, mehr Schulden aufzunehmen. „Gerade in Zeiten steigender Staatsverschuldung ist eine verlässliche Einnahmebasis unerlässlich – für stabile und sozial ausgewogene Staatsfinanzen. Das stärkt nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes“, so Engelmeier weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch geurteilt, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben werden darf. Ihn zahlen Besserverdiener und auch Unternehmen. Auch auf Kapitalerträge muss der Zuschlag abgeführt werden. Ob Union und SPD in einer möglichen neuen Bundesregierung an der Abgabe festhalten, ist offen. Die Union hatte in ihrem Wahlprogramm das Aus für den Soli gefordert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sozialverband Deutschland (SoVD) (Archiv) |
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