Kompost-Beerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten

Kompost-Beerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten

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Kompost-Beerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten

() – Die sogenannte Reerdigung, bei der Leichen in einem Verwesungstank kompostiert werden, bleibt in verboten.

Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums für , Gesundheit und Integration an den Gemeindetag des Landes hervor, über das der „Spiegel“ berichtet. Mit der „abschließend zu beachtenden Rechtsauffassung“ untersagt die Behörde alle Facetten des Verfahrens, das derzeit in als Pilotversuch erlaubt ist – vom Einbetten des Leichnams in den Tank bis zur Beisetzung der Verwesungsreste in einem Tuch.

Die Ausführungen in der Patentschrift zum Verfahren der Reerdigung hätten das Ministerium „bestärkt“, die umstrittene Bestattungsvariante für unzulässig zu erklären. In der Patentschrift, die das Unternehmen Circulum Vitae GmbH 2021 eingereicht hat, ist von Prall- und Knochen-mühlen zur Nachbearbeitung der Kompostierungsreste die Rede – und von einer „Drehung des Kompostierungsbehältnisses“ zwei- bis dreimal um jeweils 360 Grad, um ein „Klumpen des organischen Materials effektiv“ zu verhindern. Ebenfalls werden in der Patentschrift „Lagereinheiten“ genannt, mit jeweils „200 Kompostierungsbehältnissen“, die von Robotern gestapelt werden sollen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Friedhof (Archiv)

Stuttgart und die Reerdigung

Stuttgart, die Hauptstadt von Baden-Württemberg, bleibt in Bezug auf innovative Bestattungsmethoden konservativ. Die hat entschieden, die Reerdigung, ein Verfahren zur Kompostierung von Leichnamen, im Bundesland zu verbieten. Dieses Verbot folgt einem Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, das die Rechtslage klarstellt. Während Schleswig-Holstein mit der Reerdigung experimentiert, bleibt Stuttgart an traditionellen Bestattungspraktiken festgehalten. Die rechtlichen Bedenken und die technischen Details der Patentschrift spielen eine entscheidende Rolle in dieser Entscheidung.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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