Berlin () – Die Bundesregierung bleibt mit Blick auf die Vollstreckung eines möglichen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zurückhaltend. Die Anträge des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) würden jetzt erst einmal von dem dort zuständigen Richterausschuss geprüft, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin.
„Auch muss geprüft werden, ob die Belege, die er dafür anführt, ausreichen, um einen Haftbefehl zu erlassen.“ Das liege dann in der Zukunft und wenn eine solche Entscheidung ergangen sein werde, „egal wie sie ausfällt“, müsse man damit umgehen. „Und so viel Zeit nehmen wir uns auch, uns darauf vorzubereiten“, so Hebestreit. Er bekräftigte aber, dass man „grundsätzlich“ ein Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes sei und es dabei auch bleibe.
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte bereits am Dienstag der „Bild“ gesagt, dass man die „Prozesse, die am Laufen sind“, erst einmal abwarten wolle. Zugleich kritisierte sie die „Gleichzeitigkeit“ der Anträge von Haftbefehlen gegen Netanjahu sowie führende Vertreter der Hamas.
Der Chefankläger des IStGH, Karim Ahmad Khan, hatte am Montag bekannt gegeben, Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant sowie mehrere Hamas-Anführer beantragt zu haben.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Benjamin Netanjahu (Archiv) |
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