Bundestag beschließt härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen

Bundestag beschließt härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen

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Politik in Berlin

Berlin () – Der hat härtere Strafen für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs erhielt am Freitag im die Stimmen der , SPD, Grünen und Linken, die AfD enthielt sich.

Damit werden K.o.-Tropfen in rechtlich auf einer Stufe mit Waffen und Messern stehen, wodurch die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre Gefängnis steigt, wenn Täter solche Mittel einsetzen.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024, wonach über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff keine „gefährlichen Werkzeuge“ sind. Solche Fälle fallen im Sexualstrafrecht deshalb bislang unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Künftig sollen sie auch als „besonders schwere sexuelle Übergriffe“ gelten.

Als gefährlich sollen laut Entwurf Werkzeuge oder Mittel gelten, die im konkreten Fall geeignet sind, „erhebliche Verletzungen oder erhebliche gesundheitliche Schäden herbeizuführen“. Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen soll dafür nicht erforderlich sein. Explizit führt die in der Begründung aus, dass der Tatbestand damit auch K.-o.-Tropfen erfassen soll, die im Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung unter „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“ fallen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundestagssitzung am 06.11.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundestag hat beschlossen, den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten härter zu bestrafen und die Mindeststrafe dafür von drei auf fünf Jahre Haft anzuheben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024, dass über Getränke verabreichte narkotisierende Substanzen bei sexuellen Übergriffen keine gefährlichen Werkzeuge sind
  • Bislang niedrigere Mindeststrafe für solche Fälle im Sexualstrafrecht als bei Einsatz gefährlicher Werkzeuge
  • Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • K.o.-Tropfen werden rechtlich Waffen und Messern gleichgestellt
  • Die Mindeststrafe für ihren Einsatz bei Sexual- und Raubdelikten steigt von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe
  • Entsprechende sexuelle Übergriffe sollen künftig als besonders schwere sexuelle Übergriffe gelten
  • Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen ist für die Einstufung als gefährliches Mittel nicht erforderlich
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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