Politik und Wohnungsmarkt in Berlin
Berlin () – Grünen-Chefin Franziska Brantner lehnt das von der Bundesregierung geplante „Investitionsschutzgesetz“ ab, das die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen erschweren soll.
„Das Grundgesetz sieht in Artikel 15 die Möglichkeit der Vergesellschaftung vor, um Exzessen der Marktwirtschaft entgegenzuwirken. Ich halte den Versuch, einen Artikel unserer Verfassung mit einem einfachen Gesetz zu überschreiben, rechtlich für sehr fragwürdig“, sagte Brantner dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Wohnungsnot sei aber ein real existierendes Problem. „Wenn die Bundesregierung also ernsthaft etwas für die Mieterinnen und Mieter tun will, kann sie als Erstes die Mietpreisbremse nachschärfen.“
Zugleich ging Brantner auf Distanz zu den Vergesellschaftungsplänen von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin. „Unser Ziel ist es, schnell bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, und das in Zeiten knapper Kassen der Kommunen. Daran muss sich alles messen lassen, nicht an einer Ideologie“, sagte sie. „Deswegen haben wir andere Vorschläge: In Berlin stehen Millionen Quadratmeter Bürofläche leer, aus denen Wohnungen entstehen können. Ein anderer Weg wäre, Bauen günstiger zu machen.“
Grund und Boden seien ein besonderes Eigentum, das eine besondere Verantwortung mit sich bringe, fügte Brantner hinzu. Deswegen brauchte es auch weitere rechtliche Schritte, sei es bei der Mietpreisbremse oder der Frage, wie hoch Ausschüttungen bei Wohnungsunternehmen in Aktiengesellschaftsform seien. „Mit Blick auf Vergesellschaftung haben SPD und Grüne in Berlin im Sondierungspapier relevante Hürden eingezogen“, sagte sie.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Franziska Brantner
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Grüne, Bundesregierung, Kölner Stadt-Anzeiger, Linkspartei, SPD
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Grünen-Chefin Franziska Brantner lehnt das geplante Investitionsschutzgesetz als verfassungsrechtlich fragwürdig ab, distanziert sich zugleich von Berliner Vergesellschaftungsplänen und fordert stattdessen eine schärfere Mietpreisbremse, die Umwandlung leerer Büros in Wohnungen sowie günstigeres Bauen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geplantes Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung, das die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen erschweren soll
- Verfassungsrechtliche Bedenken Brantners wegen der in Artikel 15 des Grundgesetzes vorgesehenen Möglichkeit zur Vergesellschaftung
- Bestehende Wohnungsnot und fehlender bezahlbarer Wohnraum
- Vergesellschaftungspläne von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin
- Knappe kommunale Kassen als Hintergrund für Brantners Skepsis gegenüber Vergesellschaftungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Grünen-Chefin Franziska Brantner lehnt das geplante Investitionsschutzgesetz ab und hält es für rechtlich sehr fragwürdig, die im Grundgesetz vorgesehene Vergesellschaftung durch ein einfaches Gesetz einzuschränken.
- Sie fordert eine Verschärfung der Mietpreisbremse und weitere rechtliche Schritte bei Ausschüttungen von Wohnungsunternehmen.
- Zugleich distanziert sie sich von den Berliner Vergesellschaftungsplänen und setzt stattdessen auf die Umwandlung leer stehender Büros in Wohnungen sowie günstigeres Bauen.
- Brantner verweist darauf, dass SPD und Grüne im Berliner Sondierungspapier relevante Hürden für Vergesellschaftungen vorgesehen haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen würde erschwert.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, Grünen-Chefin Franziska Brantner kritisiert das geplante „Investitionsschutzgesetz“ als rechtlich fragwürdig und fordert stattdessen Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum sowie eine schärfere Mietpreisbremse.
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