Modellprojekt zur Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt startet in Aachen

Modellprojekt zur Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt startet in Aachen

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NRW und Aachen: Prozessbegleitung bei Gewalt

() – beteiligt sich an dem vom Bundesministerium der und für Verbraucherschutz initiierten Modellprojekt „Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“. Das Ministerium der Justiz teilte mit, dass das wissenschaftlich begleitete Projekt am 7. Oktober mit einer Auftaktveranstaltung in Aachen startet.

In Strafverfahren können Opfer bereits durch psychosoziale Prozessbegleiter unterstützt werden.

In Gewaltschutzverfahren ist dies bislang nicht vorgesehen. Ziel des Modellprojekts ist es, den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt zu verbessern und sie zu ermutigen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

An einigen Modellstandorten in vier Bundesländern soll die Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren bis Ende 2027 erprobt werden. In Nordrhein-Westfalen sind dies Aachen, Kerpen und Münster.

Die gesammelten Erfahrungen sollen nach der Projektphase ausgewertet werden.

Sie sollen Aufschluss darüber geben, ob die bundesgesetzlichen Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung weiterentwickelt werden. Häusliche Gewalt ist nach Angaben des Ministeriums eine der größten Herausforderungen im Gewaltschutz in ; die Fallzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz startete im Juli dieses Jahres eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“. Mit Plakaten, in Apotheken und Arztpraxen, im und in sozialen Medien macht sie auf Hilfsangebote für Betroffene aufmerksam.

Auf der Kampagnenwebseite www.raus-aus-gewalt.de sind Informationen gebündelt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Ministerium der Justiz

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Aachen (dts Nachrichtenagentur), Nordrhein-Westfalen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerium der Justiz, Aachen, Kerpen, Münster

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis (Auftaktveranstaltung in Aachen zum Modellprojekt) fand am 7. Oktober statt. Außerdem steht im Text: Erprobung bis Ende 2027.

Wenn man den Zeitraum des beschriebenen Projekts meint: Juli (Kampagnenstart) bis Ende 2027.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Aachen, Kerpen und Münster (je in Nordrhein-Westfalen)

Worum geht es in einem Satz?

Nordrhein-Westfalen startet am 7. Oktober in Aachen ein vom Bundesministerium der Justiz initiiertes Modellprojekt zur Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt in Gewaltschutzverfahren, das die Unterstützung der Opfer verbessern und bis Ende 2027 an Standorten wie Aachen, Kerpen und Münster erproben soll.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Start des wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts „Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (Auftaktveranstaltung am 7. Oktober in Aachen)
  • Bestehende Unterstützung von Opfern in Strafverfahren durch psychosoziale Prozessbegleitung, aber bislang keine Vorgesehenheit in Gewaltschutzverfahren
  • Ziel des Projekts: Schutz der Opfer häuslicher Gewalt verbessern und gerichtliche Hilfe zugänglich machen
  • Einrichtung von Modellstandorten in vier Bundesländern zur Erprobung der Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren bis Ende 2027 (u.a. Aachen, Kerpen, Münster)
  • Start einer bundesweiten Kampagne unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“ (Juli dieses Jahres) zur Bewerbung von Hilfsangeboten für Betroffene

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Das Ministerium startete eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“ mit Informationen zu Hilfsangeboten für Betroffene
  • Die Aktion wird über Plakate, Apotheken und Arztpraxen, im Internet und in sozialen Medien umgesetzt
  • Eine Auftaktveranstaltung in Aachen zum Projektstart am 7. Oktober wurde genannt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verbesserung des Schutzes der Betroffenen häuslicher Gewalt
  • Ermutigung der Betroffenen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen
  • Erprobung der Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren an ausgewählten Modellstandorten bis Ende 2027
  • Auswertung der gesammelten Erfahrungen nach der Projektphase
  • Erkenntnisse darüber, ob die bundesgesetzlichen Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung weiterentwickelt werden sollen
  • Unterstützung durch eine bundesweite Kampagne zur stärkeren Nutzung von Hilfsangeboten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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