Neue Regelungen zur Prozessbegleitung für Gewaltopfer geplant

Neue Regelungen zur Prozessbegleitung für Gewaltopfer geplant

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Gesellschaftliche Initiativen zur Gewaltprävention in Deutschland

Berlin () – Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten stärken. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg.

Insbesondere sollen demnach künftig auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Hubig sagte, dass Partnerschaftsgewalt Millionen Menschen in Deutschland betreffe, insbesondere Frauen. „Wir haben es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun: 19 von 20 Fällen werden nicht angezeigt.“ Deshalb wolle man Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser unterstützen. Der Gesetzentwurf sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

Zu den geplanten Änderungen gehört, dass minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen ebenfalls ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit Anspruch auf kostenfreie Begleitung haben. Zudem wird die Vergütung für Prozessbegleiter erhöht, um das Angebot langfristig sicherzustellen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesregierung, Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung plant, die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten zu verbessern, insbesondere für Betroffene von häuslicher Gewalt und vulnerable Gruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderung, um den Zugang zu Unterstützung zu erleichtern und den Schutz vor Gewalt zu erhöhen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zunahme von Partnerschaftsgewalt in Deutschland
  • Hohe Zahl nicht angezeigter Fälle
  • Bedarf an besserer Unterstützung für Betroffene
  • Gesetzesinitiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
  • Verbesserung des Zugangs zu psychosozialer Prozessbegleitung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien wurden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer
  • Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt
  • Anspruch auf anwaltlichen Beistand für Betroffene
  • Vereinfachter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung von Betroffenen von Partnerschaftsgewalt
  • Verbesserung des Schutzes vor Gewalt
  • Psychosoziale Prozessbegleitung für minderjährige Opfer und Menschen mit Behinderung ohne Antrag
  • Kostenfreie Begleitung für Erwachsene Opfer schwerer Straftaten ohne Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit
  • Erhöhung der Vergütung für Prozessbegleiter zur Sicherstellung des Angebots

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie betont, dass Partnerschaftsgewalt Millionen Menschen in Deutschland betreffe und es ein großes Dunkelfeld gebe, da 19 von 20 Fällen nicht angezeigt werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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