Politik in Wiesbaden: Antisemitismus-Regelung
Wiesbaden () – Die hessische Landesregierung hält den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels für verfassungskonform. Das teilte das Hessische Justizministerium Montag mit.
Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz appellierten erneut an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag herbeizuführen und eine Zustimmung zu empfehlen. Heinz stellte in Berlin ein Rechtsgutachten vor, das dem Entwurf Verfassungskonformität bescheinigt.
Der Bundesrat hat dem hessischen Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und für die Einbringung in den Bundestag votiert.
Vorgesehen ist eine Ergänzung des § 130 StGB um einen Absatz 4. Danach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, wenn die Äußerung geeignet sei, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Als Strafe sind Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.
Nach Ansicht des Ministeriums fügt sich die Regelung in bestehendes Strafrecht ein und ergänzt den Volksverhetzungsparagrafen „sinnvoll“.
Der Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, der das Gutachten erstellt hat, verwies auf Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch. Wer eine ähnlich strukturierte neue Regelung ablehne, müsse „konsequenterweise“ auch die bestehenden Vorschriften zum Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen infrage stellen, meint er.
Rhein sagte, wer Israel das Existenzrecht abspreche, gefährde jüdisches Leben und greife die freiheitliche Ordnung an. Heinz erklärte, eine überwältigende Mehrheit der Länder habe dem Entwurf im Bundesrat zugestimmt; die Bundesregierung sollte sich dem Votum der Länder anschließen.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, äußerte sich dankbar für den Vorstoß, bezweifelte aber, ob § 130 StGB der richtige Ort sei. Es gehe im Kern um den Aufruf zur gewaltsamen Zerstörung eines anderen Staates, der im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten besser aufgehoben sein könnte.
Er forderte die Bundesregierung auf, dem Parlament einen „rechtssicheren Gesetzentwurf“ vorzulegen.
Uwe Becker, Hessischer Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, sagte, „israelbezogener Antisemitismus“ habe sich zur „bestimmenden Form des Judenhasses in Deutschland“ entwickelt. Die Auslöschung Israels sei zum „Synonym für den Aufruf zum Mord an Juden“ geworden.
Die Lebenswirklichkeit, Sicherheit und Zukunftsperspektiven für Juden in Deutschland hätten sich „massiv verschlechtert“; die „bestehende Gesetzeslücke“ müsse geschlossen werden. Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Landesregierung die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009.
Danach können Äußerungen sanktioniert werden, die der Verfassungsidentität der Bundesrepublik widersprechen. Heinz erklärte, die Sicherheit Israels sei deutsche Staatsräson.
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Gutachten zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels am 05.10.2026
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Boris Rhein, Christian Heinz, Steffen Augsberg, Josef Schuster, Uwe Becker
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hessische Landesregierung, Hessisches Justizministerium, Ministerpräsident Boris Rhein, Justizminister Christian Heinz, Deutscher Bundestag, Bundesrat, Wiesbaden, Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, Zentralrat der Juden in Deutschland, Josef Schuster, Uwe Becker, Hessischer Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Bundesverfassungsgericht, Bundesrepublik Deutschland, Hessische Landesregierung
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand statt am Montag, 05.10.2026 (angegeben als „am 05.10.2026“; zusätzlich: „Montag mitgeteilt“).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden, Berlin, Gießen
Worum geht es in einem Satz?
Die hessische Landesregierung hält einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des § 130 StGB mit Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels für verfassungskonform und wirbt erneut dafür, dass der Bundestag eine entsprechende Beschlussfassung und Zustimmung empfiehlt, während Kritiker wie der Zentralrat der Juden den richtigen Regelungsort bezweifeln.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Leugnung des Existenzrechts Israels bzw. Aufruf zu dessen Beseitigung
- Äußerung, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern
- Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz appellierten an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung im Bundestag herbeizuführen und eine Zustimmung zu empfehlen
- Der Bundesrat hatte dem Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und für die Einbringung in den Bundestag votiert
- Josef Schuster äußerte Dankbarkeit für den Vorstoß, bezweifelte aber, ob § 130 StGB der richtige Ort sei und forderte eine rechtssichere Vorlage
- Uwe Becker sagte, israelbezogener Antisemitismus sei zur bestimmenden Form des Judenhasses geworden und die bestehende Gesetzeslücke müsse geschlossen werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Landesregierung hält den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels für verfassungskonform
- Empfehlung zur Beschlussfassung im Deutschen Bundestag und Zustimmung zu dem Gesetzentwurf
- Ergänzung des § 130 StGB um einen Absatz 4 mit strafrechtlicher Erfassung entsprechender Äußerungen
- Möglichkeit von Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen
- Einordnung der Regelung als Ergänzung des bestehenden Strafrechts und als sinnvolle Erweiterung des Volksverhetzungstatbestands
- Bezug auf bestehende Strafrechtsbestimmungen zu NS-Verbrechen zur Begründung der Systematik
- Ziel der Regelung zur Verringerung der Förderung antisemitischer Gewalt- oder Willkürbereitschaft
- Forderung nach einem rechtssicheren Gesetzentwurf durch zivilgesellschaftliche und politische Akteure
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Beispiel: Josef Schuster (Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland) sagte, ob § 130 StGB der richtige Ort sei und forderte der Bundesregierung vor, einen „rechtssicheren Gesetzentwurf“ vorzulegen.

