Gutachten: Leugnung des Existenzrechts Israels straffähig

Gutachten: Leugnung des Existenzrechts Israels straffähig

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Politik in Hessen: Israelbezogener Antisemitismus

Berlin () – Die hessische Landesregierung hält seinen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels für verfassungskonform. Dabei beruft sie sich auf ein Gutachten, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) appellierten erneut an die , eine Beschlussfassung im herbeizuführen und eine Zustimmung zu empfehlen.

Der Bundesrat hat dem hessischen Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und für die Einbringung in den Bundestag votiert. Vorgesehen ist eine Ergänzung des § 130 StGB um einen Absatz 4. Danach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, wenn die Äußerung geeignet sei, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Als Strafe sind Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Nach Ansicht des Ministeriums fügt sich die Regelung in bestehendes Strafrecht ein und ergänzt den Volksverhetzungsparagrafen „sinnvoll“.

Der Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, der das Gutachten erstellt hat, verwies auf Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch.

Wer eine ähnlich strukturierte neue Regelung ablehne, müsse „konsequenterweise“ auch die bestehenden Vorschriften zum Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen infrage stellen, meint er. Rhein sagte, wer Israel das Existenzrecht abspreche, gefährde jüdisches Leben und greife die freiheitliche Ordnung an.

Heinz erklärte, eine überwältigende Mehrheit der Länder habe dem Entwurf im Bundesrat zugestimmt; die Bundesregierung sollte sich dem Votum der Länder anschließen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in , äußerte sich dankbar für den Vorstoß, bezweifelte aber, ob § 130 StGB der richtige Ort sei.

Es gehe im Kern um den Aufruf zur gewaltsamen Zerstörung eines anderen Staates, der im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten besser aufgehoben sein könnte. Er forderte die Bundesregierung auf, dem Parlament einen „rechtssicheren Gesetzentwurf“ vorzulegen.

Uwe Becker, Hessischer Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, sagte, „israelbezogener Antisemitismus“ habe sich zur „bestimmenden Form des Judenhasses in Deutschland“ entwickelt.

Die Auslöschung Israels sei zum „Synonym für den Aufruf zum Mord an Juden“ geworden. Die Lebenswirklichkeit, und Zukunftsperspektiven für Juden in Deutschland hätten sich „massiv verschlechtert“; die „bestehende Gesetzeslücke“ müsse geschlossen werden.

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Landesregierung die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Danach können Äußerungen sanktioniert werden, die der Verfassungsidentität der Bundesrepublik widersprechen.

Heinz erklärte, die Sicherheit Israels sei Staatsräson.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Gutachten zum Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels am 05.10.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Boris Rhein, Christian Heinz, Steffen Augsberg, Josef Schuster, Uwe Becker

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hessische Landesregierung, Ministerpräsident Boris Rhein, Justizminister Christian Heinz, CDU, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundestag, Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, Strafgesetzbuch (StGB), Rhein, Zentralrat der Juden in Deutschland, Josef Schuster, Hessischer Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker, Bundesverfassungsgericht, Staatsräson

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 05.10.2026 statt (Vorstellung des Gutachtens in Berlin am Montag, 05.10.2026).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die hessische Landesregierung hält ihren Gesetzentwurf zur Ergänzung von § 130 StGB (Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels bei Eignung zur Förderung antisemitischer Gewalt) für verfassungskonform und beruft sich dabei auf ein in Berlin vorgestelltes Gutachten, während die Bundesregierung im Bundestag zur Zustimmung gedrängt wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009
  • Bedarf an Schließung einer bestehenden Gesetzeslücke im Umgang mit israelbezogenem Antisemitismus
  • Übertragung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe aus dem Bereich der Volksverhetzung bzw. der sanktionierbaren Äußerungen auf die Leugnung des Existenzrechts Israels
  • Berufung auf Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz appellierten erneut an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung im Bundestag herbeizuführen und eine Zustimmung zu empfehlen
  • Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf im Juli zu und votierte für die Einbringung in den Bundestag
  • Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, zeigte sich dankbar, äußerte aber Zweifel, ob § 130 StGB der richtige Ort sei
  • Josef Schuster forderte die Bundesregierung auf, dem Parlament einen rechtssicheren Gesetzentwurf vorzulegen
  • Uwe Becker sagte, „israelbezogener Antisemitismus“ habe sich zur bestimmenden Form des Judenhasses entwickelt und die bestehende Gesetzeslücke müsse geschlossen werden

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • der Gesetzentwurf wird als verfassungskonform bewertet
  • eine Beschlussfassung im Bundestag soll herbeigeführt und empfohlen werden
  • die mögliche Strafbarkeit könnte erweitert werden
  • öffentlicher Aufruf oder Äußerungen mit entsprechender Eignung würden strafrechtlich erfasst
  • es wären Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen
  • es wird argumentiert, die Regelung füge sich in das bestehende Strafrecht ein und ergänze den Volksverhetzungsparagrafen
  • es wird befürwortet, eine als bestehende Gesetzeslücke betrachtete Lücke zu schließen
  • die Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland soll besser geschützt werden
  • die Verfolgung soll rechtssicher ausgestaltet werden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es werden Stellungnahmen/Reaktionen von mehreren Personen und Organisationen zitiert, u.a. von Ministerpräsident Boris Rhein, Justizminister Christian Heinz, Josef Schuster (Zentralrat der Juden), Uwe Becker (Hessischer Beauftragter) sowie dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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