"Nicht zuständig": Klage gegen Lidl-App von OLG abgewiesen

"Nicht zuständig": Klage gegen Lidl-App von OLG abgewiesen

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Wirtschaft: Lidl-Rabatt-App in Brandenburg

an der Havel () – Das Oberlandesgericht in hat eine Klage gegen die Rabatt-App des Discounters Lidl abgewiesen.

Der OLG-Richter erklärte am Dienstag, das Gericht sei „sachlich nicht zuständig“, da die Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützt wurde, welches nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die „Lidl Plus“-App geklagt, da sie eine Diskriminierung in den Rabattangeboten sah.

Die argumentierten, dass die Rabatte über die App ältere, behinderte oder jüngere diskriminierten, da diese oft kein Smartphone besäßen und somit die App nicht nutzen könnten. Der Kläger forderte von Lidl, die Rabattierung über die App zu unterbinden. Das Oberlandesgericht verwies darauf, dass für Verbraucherschutzfragen zunächst die Landgerichte zuständig seien.

Ähnliche Klagen waren zuvor bereits gegen andere Discounter wie Netto und Penny eingereicht worden, wurden jedoch ebenfalls abgewiesen. Diese Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, und eine Revision wurde zugelassen. Der Bundesgerichtshof muss sich nun mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Lidl verteidigte seine App als freiwilliges, zusätzliches Angebot, das den Kunden Preisvorteile und digitale Services biete. Im Gegenzug erhalten über solche Apps Analysedaten über ihre Kunden.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Lidl-Filiale (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Für den Artikeltext lassen sich folgende Personen (mit vollständigem Namen) nicht eindeutig erkennen: Es werden keine namentlich genannten Einzelpersonen genannt, sondern nur Institutionen (z. B. „Der OLG-Richter“, „Der Verbraucherzentrale Bundesverband“).

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel, Lidl, Verbraucherzentrale Bundesverband, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Verbraucherzentralen, Landgerichte, Netto, Penny, Bundesgerichtshof

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag statt. Ein konkretes Datum wird im Text nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Brandenburg an der Havel

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die „Lidl Plus“-Rabatt-App abgewiesen, weil es dafür sachlich nicht zuständig sei, und verwies zugleich darauf, dass Verbraucherschutzfragen zunächst vor Landgerichten zu klären seien.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die „Lidl Plus“-App aufgrund einer behaupteten Diskriminierung in den Rabattangeboten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die „Lidl Plus“-App wegen möglicher Diskriminierung in den Rabattangeboten
  • Lidl verteidigte die App als freiwilliges, zusätzliches Angebot mit Preisvorteilen und digitalen Services
  • Laut Bericht verwiesen die Gerichte darauf, dass für Verbraucherschutzfragen zunächst die Landgerichte zuständig seien
  • Verbraucher-ähnliche Klagen gegen Netto und Penny wurden ebenfalls abgewiesen und gelten noch nicht als rechtskräftig

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine Rechtsdurchsetzung für den von den Verbraucherschützern geltend gemachten Diskriminierungsvorwurf
  • Zuständigkeitsfrage zugunsten der Landgerichte bei Verbraucherschutzthemen, wodurch weitere Verfahren auf dieser Ebene geführt werden müssen
  • Weitere Klagen gegen Rabatt-Apps vergleichbarer Discounter bleiben zunächst ohne Erfolg
  • Möglichkeit einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof durch zugelassene Revision
  • Kein festgelegter weiterer Verhandlungstermin, wodurch der Fortgang des Verfahrens zeitlich offen bleibt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, es wird eine Stellungnahme eines Gerichts zitiert: Ein OLG-Richter erklärte, das Gericht sei „sachlich nicht zuständig“.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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