Politik: Sexualstrafrecht in Berlin
Berlin () – In der Union wächst die Bereitschaft, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nach Informationen der „Welt“ beschäftigen sich mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete mit der Frage, ob sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen.
Bislang gilt in Deutschland die sogenannte „Nein heißt nein“-Regelung. Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person. Das von Befürwortern geforderte „Nur ja heißt ja“-Modell würde stärker auf das Einverständnis des Gegenübers abstellen. Es wird bislang vor allem von SPD, Linken und Grünen gefordert.
2016 sei die Einführung des „Nein heißt nein“-Modells ein großer Fortschritt gewesen, sagte der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz der „Welt“. Zehn Jahre später stelle sich die Frage, ob man dabei stehen bleiben sollte. Andere Staaten wie Frankreich, Italien oder Schweden hätten inzwischen das sogenannte Konsensmodell – auch als „Nur ja heißt ja“ bekannt – eingeführt. Wer sich einem anderen Menschen sexuell nähert, trage seitdem die Verantwortung dafür, sich zu vergewissern, dass dies gewünscht ist. Der Straftatbestand werde damit konsequent vom Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung gedacht, sagte Preisendanz. Das sei kein „linkes Gedöns“, sondern ein wichtiges Zeichen des Rechtsstaats.
Der Rechtspolitiker wirbt dabei ausdrücklich für eine konservative Begründung einer möglichen Reform. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass in den letzten Jahren „viele junge Männer aus patriarchalisch geprägten Ländern nach Deutschland“ gekommen seien – aus Gesellschaften mit „teilweise anderen Vorstellungen von Gleichberechtigung“, sagte Preisendanz. Wer mit „solchen Wertvorstellungen“ nach Deutschland komme, müsse wissen, dass „hier andere Regeln gelten“. Frauen und Männer begegneten sich in Deutschland als „freie und gleichberechtigte Menschen“.
Außerdem gebe es tatsächlich Konstellationen, in denen das geltende Recht an Grenzen stoße. Man wisse mittlerweile, dass Menschen meist nicht mit Kampf oder Flucht auf eine Vergewaltigung reagierten, sagte der CDU-Politiker. Viele erstarrten. Sie schrien nicht. Sie stießen den Täter nicht weg, sondern seien völlig passiv und ließen es über sich ergehen. Nach der aktuellen Rechtslage mache sich der Täter dann nicht strafbar, selbst wenn er gewusst habe, dass sein Opfer die sexuellen Handlungen nicht wolle, so Preisendanz. Genau hier liege das Problem. „Warum sollte man diese Schutzlücke nicht schließen?“
Auch andere Unionspolitiker zeigen sich nach Informationen der „Welt“ bereit für eine Reform, äußern sich bislang allerdings nicht öffentlich. Zugleich gibt es weiterhin Kritiker in der Fraktion. Sie bezweifeln, dass das geltende Recht derzeit größere Schutzlücken aufweist.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
David Preisendanz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, Frankreich, Italien, Schweden
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum / Zeitraum des Ereignisses: Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Union erwägt eine Verschärfung des Sexualstrafrechts und diskutiert, ob künftig das „Nur ja heißt ja“-Konsensmodell statt „Nein heißt nein“ gelten soll, um Schutzlücken bei Fällen zu schließen, in denen Opfer passiv bleiben, wobei Befürworter ausdrücklich eine konservative Begründung sowie Hinweise auf das Erfordernis anderer Gleichberechtigungsregeln anführen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Die wachsende Bereitschaft der Union, das Sexualstrafrecht zu verschärfen, insbesondere die Frage, ob sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen
- Die Annahme, dass es nach der aktuellen Rechtslage Schutzlücken gebe, weil Täter sich bei erkennbar fehlendem Einverständnis bislang nicht strafbar machen könnten, wenn sie von einer nicht gewünschten Handlung ausgingen, ihr Opfer aber erstarrt und nicht aktiv widersetzt
- Die Kritik an der bestehenden „Nein heißt nein“-Regelung im Sinne einer möglichen Umstellung auf ein „Nur ja heißt ja“- bzw. Konsensmodell
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- In der Union wächst die Bereitschaft, das Sexualstrafrecht zu verschärfen
- CDU-Bundestagsabgeordnete diskutieren, ob sexuelle Handlungen künftig auch dann strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen
- Befürworter positionieren sich für eine Umstellung vom Nein heißt nein- zum Konsensmodell Nur ja heißt ja
- Weitere Unionspolitiker signalisieren Reformbereitschaft, äußern sich aber bislang nicht öffentlich
- Innerhalb der CDU/CSU gibt es weiterhin Kritiker, die bezweifeln, dass das geltende Recht größere Schutzlücken aufweist
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anpassung des Strafrechts hin zu stärkerer Ausrichtung am Einverständnis der betroffenen Person
- Ausweitung der Strafbarkeit auf Fälle, in denen das fehlende Einverständnis nicht erkennbar war
- Verstärkte Verantwortung für Täter, sich vor sexuellen Handlungen zu vergewissern, dass diese gewünscht sind
- Konsequenterer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als zentrales Rechtsgut
- Potenziell höhere Rechts- und Strafverfolgungsrelevanz bei besonders passiven Reaktionsmustern Betroffener
- Weiterer politischer und rechtlicher Richtungsstreit innerhalb der beteiligten Parteien und Fraktionen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja—der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz wird mit einer Stellungnahme zitiert („2016 sei die Einführung … ein großer Fortschritt gewesen…“).
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