Bundesrat in Hamburg: Konsensbasiertes Sexualstrafrecht
Hamburg () – Der Bundesrat hat am Freitag für die Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell gestimmt. Das teilte die Hamburger Justizbehörde mit.
Der Entschließungsantrag, den Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hatten und dem Niedersachsen und das Saarland beigetreten sind, erhielt eine Mehrheit. Er wird nun der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina begrüßte die Entscheidung als „wirklich richtig guten Tag für die sexuelle Selbstbestimmung“.
Das „Nur Ja heißt Ja“-Modell solle nun endlich auch in Deutschland Realität werden. Mehrere Länder Europas seien bereits weiter.
Es sei ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssten es beide wollen. Das Sexualstrafrecht müsse die sexuelle Selbstbestimmung stärken, indem künftig klar sei, dass derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiert, sich auch der Zustimmung seines Gegenübers vergewissert.
Das geltende Recht knüpft seit 2016 an einen für den Täter erkennbaren entgegenstehenden Willen an („Nein heißt Nein“-Lösung).
In der Praxis führt dies jedoch häufig dazu, dass Betroffene in Übergriffssituationen nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten können, sondern aufgrund von Angst, Schock oder psychischen Ausnahmesituationen handlungsunfähig sind. Daher kommen tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen oft nicht zur Anklage oder sind im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Anna Gallina
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesrat, Bundesregierung, Hamburger Justizbehörde, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Justizsenatorin Anna Gallina, Länder Europas
Wann ist das Ereignis passiert?
10.07.2026 (Freitag)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg, Bundesrat (Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026)
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesrat hat am Freitag (10.07.2026) mit Mehrheit der Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell zugestimmt, das die sexuelle Selbstbestimmung stärken und der Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entschließungsantrag von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem "Nur Ja heißt Ja"-Modell
- Praxisprobleme des geltenden Rechts seit 2016 ("Nein heißt Nein"-Lösung), wonach Betroffene in Übergriffssituationen oft nicht aktiv widersprechen oder widerstand leisten können und nicht einvernehmliche Handlungen dadurch häufiger nicht zur Anklage kommen oder nicht ausreichend nachweisbar sind
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina begrüßte die Entscheidung als „wirklich richtig guten Tag für die sexuelle Selbstbestimmung“
- Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern setzten sich mit dem Entschließungsantrag durch, dem auch Niedersachsen und das Saarland beigetreten waren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Vorlage an die Bundesregierung zur weiteren Bearbeitung
- Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell
- Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung durch eine klare Zustimmungsanforderung
- Vermeidung von Anknüpfung an einen entgegenstehenden Willen im bisherigen Recht („Nein heißt Nein“-Lösung)
- Erfordernis, dass bei initiierten sexuellen Handlungen die Zustimmung des Gegenübers vergewissert wird
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Die Hamburger Justizbehörde zitiert bzw. berichtet eine Stellungnahme von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, die die Entscheidung als „wirklich richtig guten Tag für die sexuelle Selbstbestimmung“ begrüßte.
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