Politik: Bundesrat Stuttgart Steuern
Stuttgart () – Der Bundesrat hat am Freitag auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen, Immobilien aus Scheidungen künftig von der Spekulationssteuer zu befreien. Das teilte das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg mit.
Die Länderkammer folgte damit dem baden-württembergischen Antrag zum Jahressteuergesetz 2026. Finanzminister Danyal Bayaz sagte: „Eine Scheidung ist für die Betroffenen belastend genug. Der Staat darf daraus nicht auch noch eine Steuerfalle machen. Wer auszieht, um das Trennungsjahr einzuhalten, ist kein Spekulant, sondern er tut dies, weil er den Vorgaben des Familienrechts folgt. Es ist gut, dass sich Baden-Württemberg mit dieser Initiative im Bundesrat durchgesetzt hat. So können wir für viele Familien eine ungerechtfertigte Steuerlast beseitigen.“
Hintergrund der Initiative ist eine steuerliche Regelung, die viele Familien bei einer Trennung unverschuldet in finanzielle Bedrängnis bringt: Wird ein bebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, ist der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde.
Nach einer Trennung ziehen Ehepartner jedoch oft zügig aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung aus.
Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass jemand, der auszieht, die Immobilie steuerlich nicht mehr selbst nutzt. Das gilt selbst dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort wohnen bleiben.
Wird die Immobilie nicht noch im selben Jahr des Auszugs verkauft, fällt mangels Selbstnutzung deshalb oft eine hohe Spekulationssteuer an. Viele Betroffene kennen dieses Risiko nicht, das sie zusätzlich zur Trennung massiv unter finanziellen Druck setzt.
Die von Baden-Württemberg vorgeschlagene Neuregelung soll das Steuerrecht bei Scheidungen gerechter und lebensnaher machen.
Wenn der Vorschlag des Landes vom Gesetzgeber final umgesetzt wird, müssen betroffene Familien künftig keine zusätzliche Steuerlast mehr fürchten. Die Spekulationssteuer würde demnach vollständig entfallen, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden ist.
Der Bundestag berät nun über das gesamte Jahressteuergesetz 2026. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket noch einmal abschließend zustimmen, bevor die neue Regelung in Kraft treten kann.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Danyal Bayaz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesrat, Baden-Württemberg, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Bundesfinanzhof, Bundestag, Familienrecht, Bundesrat, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Freitag, den 25.09.2026, statt (Bundesratssitzung in der dts-Meldung).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Stuttgart, Bundesrat
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesrat hat am Freitag auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen, Immobilienverkäufe im Zusammenhang mit Scheidungen künftig von der Spekulationssteuer zu befreien, damit Betroffene wegen ihres trennungsbedingten Auszugs nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, während das Jahressteuergesetz 2026 nun im Bundestag beraten und danach erneut vom Bundesrat bestätigt werden muss.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Die bestehende steuerliche Regelung zur Spekulationssteuer bei der Veräußerung bebauter Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, wonach Steuerfreiheit nur bei eigener Selbstnutzung besteht
- Dass nach einer Trennung Ehepartner oft zügig ausziehen, wodurch die Selbstnutzung steuerlich entfällt
- Die frühere Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass bei Auszug keine steuerliche Selbstnutzung mehr vorliegt, selbst wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Baden-Württemberg kündigte an, damit Familien eine ungerechtfertigte Steuerlast beseitigen zu wollen
- Finanzminister Danyal Bayaz argumentierte, dass eine Scheidung bereits belastend sei und der Staat keine „Steuerfalle“ daraus machen dürfe
- Der Bundesrat folgte dem baden-württembergischen Antrag im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Befreiung von Immobilien aus Scheidungen von der Spekulationssteuer
- Wegfall zusätzlicher Steuerlast für betroffene Familien nach einer Trennung
- Gerechtere und lebensnähere Ausgestaltung des Steuerrechts bei Trennungen und Scheidungen
- Entfall der Spekulationssteuer, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt wurde
- Weniger finanzieller Druck auf Betroffene, da kein unvorhergesehenes steuerliches Risiko mehr besteht
- Zustimmung im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheidet über das Inkrafttreten der Neuregelung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Finanzminister Danyal Bayaz wird mit einer direkten Stellungnahme zitiert.
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