Hessen stellt Gesetzentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur im Bundesrat vor

Hessen stellt Gesetzentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur im Bundesrat vor

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Wirtschaft & Infrastruktur: Bundesrats-Schutzgesetz

() – hat am Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der kritische Infrastruktur in Deutschland besser schützen soll. Das teilte das Hessische Ministerium der und für den Rechtsstaat mit.


Mathe Navi 6

Justizminister Christian Heinz sagte, das Land sei zum Angriffsziel geworden. Feinde zielten auf kritische Infrastruktur und damit auf die Lebensadern des Landes.

Erst kürzlich habe der Flugbetrieb am Berliner Flughafen vorübergehend eingestellt werden müssen, weil Drohnen gesichtet worden seien. Der Schutz kritischer Infrastruktur stehe im Fokus der politischen Diskussion.

Der strafrechtliche Schutz vor einem Eindringen in sensible Anlagen sei bislang nicht ausreichend gewesen.

Der Entwurf sieht einen neuen Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruches“ vor. Unbefugtes Eindringen und Aufhalten sowie nicht genehmigte Überflüge mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen in geschützte Anlagen sollen unter Strafe gestellt werden.

Heinz sagte, man müsse abwehrbereiter werden und die Täter hart bestrafen. Derzeit könnten diejenigen, die Orte kritischer Infrastruktur ausspähten, unbefugt beträten oder mit einer überflögen, regelmäßig erst dann strafrechtlich belangt werden, wenn bereits ein Schaden entstanden sei.

Der Schutz von Umspannwerken, Flughäfen und Rechenzentren müsse früher ansetzen. Sensible Orte würden immer wieder mithilfe von Drohnen unbefugt überflogen, um sie auszuspähen.

Schon das unbefugte Ausspähen und Überfliegen könne zu Betriebseinschränkungen führen.

Anders als beim klassischen Hausfriedensbruch sollten die Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag der Betroffenen tätig werden können. Heinz sagte, bei kritischer Infrastruktur gehe es nicht nur um den Schutz der Eigentümer, sondern um den der Allgemeinheit.

Der Minister betonte zudem, es dürfe nicht abgewartet werden, bis Leitungen gekappt oder Drohnen explodierten und gefährdet würden. Wer kritische Infrastruktur angreifen wolle und sie dazu ausspähe, müsse mit Konsequenzen rechnen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Sitzung des Bundesrates am 25.09.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Christian Heinz

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hessen, Bundesrat, Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Justizminister Christian Heinz, Berliner Flughafen, Strafverfolgungsbehörden, Eigentümer, Allgemeinheit, Umspannwerke, Flughäfen, Rechenzentren, dts Nachrichtenagentur.

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: am Freitag, 25.09.2026

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wiesbaden, Bundesrat

Worum geht es in einem Satz?

Hessen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Eindringen in und Überfliegen von kritischer Infrastruktur (z. B. Umspannwerken, Flughäfen, Rechenzentren) durch einen neuen Straftatbestand stärker unter Strafe stellen und so einen früheren Schutz ohne Abwarten auf Schäden ermöglichen soll.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Eingaben und Überflüge mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen in geschützte Anlagen zum Zwecke des Ausspähens
  • Vorübergehende Einstellung des Flugbetriebs am Berliner Flughafen wegen gesichteter Drohnen
  • Strafrechtlicher Schutz vor dem Eindringen in sensible Anlagen bislang nicht ausreichend

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Das teilte das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat mit, mit Fokus auf die politische Diskussion zum Schutz kritischer Infrastruktur
  • Justizminister Christian Heinz sagte, dass das Thema Schutz kritischer Infrastruktur im Fokus der politischen Diskussion stehe
  • Heinz machte deutlich, dass man abwehrbereiter werden müsse und Täter hart bestrafen müsse
  • Es wurde betont, dass Ermittlungsbehörden bei kritischer Infrastruktur auch ohne Strafantrag tätig werden können sollten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Besserer strafrechtlicher Schutz für kritische Infrastruktur
  • Frühere Strafbarkeit bei unbefugtem Eindringen und unbefugten Überflügen
  • Möglichkeit, dass Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag tätig werden
  • Hähere Abschreckungswirkung durch härtere Bestrafung der Täter
  • Reduzierung von Situationen, in denen erst nach Schadenseintritt strafrechtliche Schritte erfolgen
  • Vermeidung von Betriebseinschränkungen durch frühzeitige Abwehr von Ausspähung und Überflügen
  • Schutz der Allgemeinheit durch den Fokus auf kritische Infrastruktur statt nur auf Eigentümer
  • Verhinderung von Gefährdungen, die durch gekappte Leitungen, explodierende Drohnen oder Schäden an Infrastruktur entstehen könnten
  • Strafverfolgung auch im Fall des Ausspähens als Voraussetzung für spätere Angriffe

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Justizminister Christian Heinz sagte, Hessen sei zum Angriffsziel geworden und Täter müssten „hart bestraft“ werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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