Fluggesellschaften verlangen klare Regeln für Drohnenabwehr

Fluggesellschaften verlangen klare Regeln für Drohnenabwehr

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Sicherheit am Flughafen Berlin: Drohnenabwehr im Fokus

Berlin () – Deutschlands Fluggesellschaften fordern ein konsequentes Vorgehen gegen Drohnen an Flughäfen. „Bei einer Bedrohungslage müssen Drohnen abgeschossen werden können“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Peter Gerber, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Er forderte die Bundesregierung auf, Voraussetzungen für einen möglichen Abschuss von Drohnen, die den Flugverkehr stören, zu schaffen. Nötig seien jetzt schnell klare Zuständigkeitsregelungen.

„Klar ist: Drohnendetektion und Drohnenabwehr sind eine hoheitliche Aufgabe der Terror- und Gefahrenabwehr, für die der Staat auch die Kosten tragen muss. An den zivilen Flughäfen muss die Bundespolizei die Befugnis haben, Drohnen zu stoppen – und sie im Bedarfsfall auch abzuschießen. Bei militärischen Flughäfen sollte die Bundeswehr diese Befugnisse haben“, forderte er.

Gerber sagte auf die Frage, ob wirklich jedes Mal der Flugverkehr unterbrochen werden müsse, man müsse sehr sensibel sein. „Wichtig ist, dass man Drohnen entschieden abwehrt“. Schäden durch Betriebsunterbrechungen bezifferte er nicht genau. „Eine Stunde Unterbrechung bedeutet immer einen Millionenschaden“, so Gerber.

Auch mit Blick auf die rund um Flughäfen geltenden Flugverbotszonen forderte er neue Vorkehrungen. „Handelsübliche Drohnen müssten so programmiert sein, dass sie in Flugverbotszonen automatisch zu Boden gehen. Außerdem braucht es eine klare Registrierung und Haftung der Käufer von Drohnen“, sagte der BDF-Präsident.

Zuletzt hatten Drohnen am vergangenen Freitag den Flughafen von München für Stunden lahmgelegt. Viele Verbindungen mussten gestrichen werden, Tausende Passagiere strandeten in der Landeshauptstadt. Über einer Bundeswehr-Einrichtung nahe dem Flughafen wurde ebenfalls eine Drohne gesichtet. Am Hauptstadtflughafen BER bei Berlin störten unbekannte Drohnen in diesem Jahr bereits sechsmal den Flugverkehr, zuletzt im September. Viele Drohnensichtungen gab es auch an den Airports Frankfurt am Main, Köln/Bonn und Düsseldorf.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flughafen BER bei Nacht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Peter Gerber

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Bundesregierung, Bundespolizei, Bundeswehr, Funke-Mediengruppe

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, München, Frankfurt am Main, Köln/Bonn, Düsseldorf.

Worum geht es in einem Satz?

Deutschlands Fluggesellschaften fordern ein härteres Vorgehen gegen Drohnen an Flughäfen, einschließlich der Möglichkeit, Drohnen abzuschießen, um den Flugverkehr zu schützen und die Sicherheit zu gewährleisten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zunahme von Drohnensichtungen an Flughäfen
  • Vorfälle mit Drohnen, die den Flugverkehr störten
  • Sicherheitsbedenken bezüglich Drohnen im Luftraum
  • Schädigung des Flugbetriebs und Beeinträchtigung von Passagieren
  • Fehlende gesetzliche Regelungen zur Drohnenabwehr
  • Forderung nach klaren Zuständigkeitsregelungen für die Drohnenabwehr

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Fluggesellschaften fordern konsequentes Vorgehen gegen Drohnen an Flughäfen
  • BDF-Präsident Peter Gerber spricht sich für Abschuss von Drohnen bei Bedrohungslage aus
  • Bundesregierung soll klare Zuständigkeitsregelungen schaffen
  • Drohnendetektion und -abwehr als hoheitliche Aufgabe angesehen
  • Bundespolizei soll Befugnis zum Stoppen und Abschießen von Drohnen an zivilen Flughäfen erhalten
  • Bundeswehr soll diese Befugnisse für militärische Flughäfen haben
  • Drohnenabwehr muss notwendig und sensibel gehandhabt werden
  • Schäden durch Betriebsunterbrechungen können Millionen betragen
  • Forderung nach Programmierung handelsüblicher Drohnen, um in Flugverbotszonen abzubrechen
  • Notwendigkeit zur Registrierung und Haftung der Drohnenkäufer
  • Vorfälle mit Drohnen führten bereits zu Unterbrechungen am Flughafen München und anderen Flughäfen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Forderung nach konsequentem Vorgehen gegen Drohnen
  • Notwendigkeit, Drohnen im Bedarfsfall abschießen zu können
  • Schaffung von klaren Zuständigkeitsregelungen
  • Drohnendetektion und -abwehr als hoheitliche Aufgabe
  • Bundespolizei soll Befugnis zum Stoppen und Abschießen von Drohnen haben
  • Bundeswehr soll ähnliche Befugnisse an militärischen Flughäfen erhalten
  • Sensible Handhabung bei Unterbrechungen des Flugverkehrs
  • Millionenschäden durch Betriebsunterbrechungen
  • Forderung nach neuen Vorkehrungen in Flugverbotszonen
  • Handelsübliche Drohnen sollen in Flugverbotszonen automatisch zu Boden gehen
  • Notwendigkeit von klarer Registrierung und Haftung der Drohnenkäufer

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Peter Gerber, dem Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), zitiert, in der er ein konsequentes Vorgehen gegen Drohnen an Flughäfen fordert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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