Berlin: Streit um Vergesellschaftung von Wohnkonzernen
Berlin () – Die Pläne der Linken zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stoßen bei Staats- und Rechtswissenschaftlern auf erhebliche Zweifel.
Der Staatsrechtler Ulrich Battis sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe), es gebe mildere und vor allen Dingen wirksamere Mittel. Durch Vergesellschaftungen allein entstünden ja keine Wohnungen. „Vor Gericht würde man damit daher mit Sicherheit vor die Wand fahren. Dieses Mittel ist weder angemessen noch geeignet.“
Zwar könne man alles machen, was in der Verfassung stehe, sagte der emeritierte Professor der Humboldt-Universität Berlin. Aber es müsse immer verhältnismäßig sein, mahnte er. Das Hauptproblem sei mangelnder Wohnraum und nicht die derzeitige Gesetzeslage, so Battis weiter.
Nach ihrem Sieg bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus will die Linke laut eigener Aussage große Immobilienkonzerne in der Stadt vergesellschaften.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ulrich Battis
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Staats- und Rechtswissenschaftler äußern erhebliche Zweifel an den Plänen der Linken zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne, weil laut Ulrich Battis dadurch keine neuen Wohnungen entstünden und es rechtlich wie auch wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit vor Gericht scheitern würde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus der Linken
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Zweifel von Staats- und Rechtswissenschaftlern an den Linken-Plänen zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne
- Ulrich Battis kritisiert, dass Vergesellschaftungen allein nicht zu neuen Wohnungen führten und vor Gericht scheitern könnten
- Battis fordert stattdessen mildere und wirksamere Mittel
- Hinweis auf mögliche Unverhältnismäßigkeit des Mittels
- Betonung, dass das Kernproblem mangelnder Wohnraum sei, nicht die aktuelle Gesetzeslage
Welche Konsequenzen werden genannt?
Mangel an Wohnungen als Hauptproblem statt der Gesetzeslage
Vergesellschaftungen schaffen keine neuen Wohnungen
Wahrscheinliches Scheitern vor Gericht
Mittel nicht angemessen und nicht geeignet
Unverhältnismäßigkeit im rechtlichen Vorgehen
Zweifel an der Wirksamkeit der geplanten Maßnahme
Existenz milderer und wirksamerer Mittel
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Der Staatsrechtler Ulrich Battis wird mit einer Stellungnahme zitiert („...Dieses Mittel ist weder angemessen noch geeignet.“).
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