Politik: AfD-Verbotsverfahren im Bundestag
Berlin () – Die Grünen wollen im Bundestag ein AfD-Verbotsverfahren erst dann beantragen, wenn sie dafür eine sichere Parlamentsmehrheit haben. Das sagte Fraktionschefin Katharina Dröge den Sendern RTL und ntv.
Sie begrüßte den Vorschlag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung. „Wir haben der Union immer gesagt, wenn das der erste Schritt ist, den ihr braucht, um auf den Weg zu gehen, dann machen wir das.“ Die Union solle sich einen Ruck geben.
Dröge widersprach dem Einwand, ein Verbotsverfahren sei der Versuch, einen immer stärker werdenden politischen Gegner auszuschalten. „Das Grundgesetz hat diesen letzten Schutz vorgesehen.“ Die AfD sei rechtsextrem und habe vor, die Demokratie zu zerstören: „Sobald sie die Möglichkeit dazu hat, wird sie es tun. Und diese Chance darf sie nicht bekommen.“ Die Grünen-Politikerin hält den Zeitpunkt für ein Verfahren für gerade noch ausreichend. „Es ist fast zu spät und deswegen wird es so dringend Zeit.“ Überall, wo Rechtsextreme und Rechtspopulisten an die Macht kämen, werde es danach viel schwieriger, die Demokratie zu schützen. „Deswegen muss man das vorher verhindern.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Katharina Dröge, Hendrik Wüst
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die Grünen, AfD, Bundestag, Union, NRW (Nordrhein-Westfalen), Bundesländer, Hendrik Wüst, Katharina Dröge, RTL, ntv, Grundgesetz, AfD-Verbot
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Aussagen der Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge im Interview) ist nicht mit einem konkreten Datum oder Zeitraum versehen.
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Grünen wollen im Bundestag erst ein AfD-Verbotsverfahren beantragen, wenn sie dafür eine sichere Parlamentsmehrheit haben, und begrüßten dabei den Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung, um die Demokratie vor einer möglichen Zerstörung durch die AfD rechtzeitig zu schützen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- AfD sei rechtsextrem und habe vor, die Demokratie zu zerstören
- Sobald sie dazu die Möglichkeit habe, werde sie diese nutzen
- Möglichkeit zum Zerstören der Demokratie dürfe nicht entstehen
- Verfahren sei zeitlich dringend, weil es „fast zu spät“ sei, daher müsse man es vorher verhindern
- Vorschlag zur Prüfung durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe als erster Schritt zur Antragsvorbereitung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Katharina Dröge begrüßte den Vorschlag von Hendrik Wüst für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung
- Die Union wurde aufgefordert, sich einen „Ruck“ zu geben
- Dröge widersprach der Kritik, ein Verbotsverfahren sei ein Ausschalten des politischen Gegners
- Sie begründete die Position damit, dass das Grundgesetz einen solchen „letzten Schutz“ vorsehe
- Die Grünen gingen davon aus, dass es sehr dringend ist, das Verfahren rechtzeitig anzustoßen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- AfD-Verbot könnte rechtlich angestoßen und im Bundestag vorbereitet werden
- Stärkung des Schutzes der Demokratie auf Basis des Grundgesetzes
- Vermeidung einer später schwerer durchsetzbaren demokratischen Absicherung
- Stärkere präventive Wirkung gegen Rechtsextreme und Rechtspopulisten bei möglichen Machtgewinnen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, es wird eine Stellungnahme von Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge (und außerdem Aussagen des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst) zitiert.
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