Rufe nach Abschaffung des Jugendstrafrechts für Volljährige

Rufe nach Abschaffung des Jugendstrafrechts für Volljährige

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Justizpolitik in Berlin über Jugendstrafrecht

Berlin () – Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day fordern mehrere Landesjustizminister eine Kehrtwende beim Umgang mit jungen Straftätern. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren soll demnach künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten – nicht mehr das aktuell häufig angewandte Jugendstrafrecht, das mildere Sanktionen vorsieht, berichtet die „Welt am Sonntag“.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiere „für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige“. Das Jugendstrafrecht solle in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit, so Badenberg. Außerdem könnten sie durch die Ausübung ihres Wahlrechts über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet werde, halte sie für überholt.

Badenberg kündigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere Rechtsänderungen umfassen soll. Teil des Vorstoßes ist eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz. Daneben will die Justizsenatorin das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer bestrafen. Zudem sollen bei Staatsschutzdelikten künftig die Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig sein, auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind.

Auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine „Umkehr“ der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. Der Fall mache deutlich, dass man beim Jugendstrafrecht dringend handeln müsse, sagte die CDU-Politikerin der „Welt am Sonntag“. Die derzeitigen Regelungen würden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht.

Zwar bleibe der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen Straftätern „richtig und wichtig“, sagte Geiert. Er dürfe aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bürokratisch erschwert werden. Für Heranwachsende solle künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Jugendstrafrecht müsse in diesen Fällen hingegen die begründungsbedürftige Ausnahme sein – nicht der Regelfall.

Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte Geiert ab. Aus ihrer Sicht wäre eine grundsätzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten Gefährder bezieht. Der Begriff „Gefährder“ sei zum einen bislang nicht im Strafgesetzbuch angelegt. Zum anderen sehe man generell einen strukturellen Anstieg von schwerer Jugendkriminalität, auf den der Gesetzgeber im Strafrecht eine Antwort finden müsse.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Felor Badenberg, Constanze Geiert

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Berlin (dts Nachrichtenagentur), Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, Heranwachsende, Jugendstrafrecht, Erwachsenenstrafrecht, CDU, Bundesrat, Jugendgerichtsgesetz, IS-Propaganda, Staatsschutzdelikte, Staatsschutzkammern, Landgerichte, Landgerichte, Sachsens Justizministerin Constanze Geiert, Felor Badenberg, Christopher Street Day, Welt am Sonntag, Strafgesetzbuch

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Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day fordern mehrere Landesjustizminister, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, während Jugendstrafrecht nur noch ausnahmsweise und besonders zu begründen sein soll, und Badenberg sowie Geiert kündigen dafür Reformen auf Bundesrats- bzw. Gesetzesebene an.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Mehrere Landesjustizminister fordern nach dem Anschlag eine Kehrtwende beim Umgang mit jungen Straftätern
  • Justizsenatorin Felor Badenberg plädiert für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige
  • Badenberg kündigt eine Bundesratsinitiative mit mehreren Rechtsänderungen an, u. a. Reform des Jugendgerichtsgesetzes, schärfere Strafen für IS-Propaganda, Zuständigkeit der Staatsschutzkammern auch bei Jugendlichen oder Heranwachsenden
  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine „Umkehr“ der bisherigen Praxis
  • Geiert argumentiert, das Jugendstrafrecht solle bei Heranwachsenden künftig nur noch die begründungsbedürftige Ausnahme sein, nicht der Regelfall

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren
  • Jugendstrafrecht nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen statt als Regel
  • strengere Sanktionen gegenüber verübter IS-Propaganda
  • Zuständigkeit bei Staatsschutzdelikten künftig bei den Staatsschutzkammern der Landgerichte auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind
  • Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz
  • Bürokratiebelastende oder ausbleibende konsequente Reaktionen des Rechtsstaats sollen vermieden werden
  • struktureller Ansatz für eine Reform des Jugendstrafrechts statt nur auf den Begriff Gefährder zu fokussieren

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja: Es werden mehrere Stellungnahmen/Reaktionen zitiert, u. a. von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg und Sachsens Justizministerin Constanze Geiert („... plädiere/… fordert eine ‘Umkehr’ ...“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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