Unionsabgeordnete fordern nach CSD-Anschlag schärfere Gesetze

Unionsabgeordnete fordern nach CSD-Anschlag schärfere Gesetze

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Politik in Berlin: Reaktion auf Terrorismus

Berlin () – Nach dem Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin wächst in der Unionsfraktion des Bundestags der Druck auf die Regierung, schärfer gegen Islamisten vorzugehen.

Die CDU-Abgeordneten Johannes Wiegelmann und Frederik Bouffier aus dem Rechts- und dem Innenausschuss haben mit Rückendeckung der Jungen Gruppe und Zustimmung des neuen Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei einen „Zehn-Punkte-Plan“ erarbeitet, über den die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtet. Darin fordern die Abgeordneten vor allem ein strengeres Aufenthalts- und Ausweisungsrecht.

In dem Papier werden außerdem die Maßnahmen konkretisiert, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) unlängst angekündigt hat. Dazu zählt, dass elektronische Fußfesseln zum Standard bei sogenannten Gefährden werden sollen. Das Jugendstrafrecht soll für Gefährder künftig keine Anwendung mehr finden. Zudem verlangen die Unionspolitiker bundesweit einheitliche Regeln zur Präventivhaft. Während in Berlin vier Tage möglich sind, kann sie in Bayern auf bis zu zwei Monaten ausgedehnt werden. „Dieser Anschlag hätte verhindert werden können“, sagte Wiegelmann der FAS.

Im Papier wird gefordert, dass für ausländische Gefährder die Aufenthaltsbeendigung künftig zum „Regelfall“ und die Duldung zur „begründungsbedürftigen, absoluten Ausnahme“ werden müsse. Weiter heißt es: „Bei Straftaten gegen das Leben vermutet das Gesetz künftig, dass der Aufenthalt zwingend zu beenden ist.“ Unterstützung von terroristischen und islamistischen Vereinigungen soll mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden. Auch die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Inland müsse künftig zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen können.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt, Johannes Wiegelmann, Frederik Bouffier, Thorsten Frei

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundestag, Unionsfraktion, CDU, CDU-Abgeordnete Johannes Wiegelmann, CDU-Abgeordneter Frederik Bouffier, Rechtsausschuss, Innenausschuss, Junge Gruppe, Fraktionsvorsitzender Thorsten Frei, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Innenminister Alexander Dobrindt, CSU, Bayern, Berlin

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis (Terroranschlag beim Christopher Street Day in Berlin / „Todesfahrt“) fand am 26.07.2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Nach dem Terroranschlag auf den CSD in Berlin fordern Unionspolitiker in einem von der Fraktion erarbeiteten Zehn-Punkte-Plan die Verschärfung insbesondere von Aufenthalts-, Ausweisungs- und Präventionsmaßnahmen gegen islamistische Gefährder, darunter u. a. strengere Regeln zur Aufenthaltsbeendigung, elektronische Fußfesseln als Standard und strengere straf- sowie staatsangehörigkeitsrechtliche Konsequenzen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 26.07.2026

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Unionsfraktion im Bundestag wächst der Druck auf die Regierung schärfer gegen Islamisten vorzugehen
  • CDU-Abgeordnete Johannes Wiegelmann und Frederik Bouffier erarbeiten mit Rückendeckung der Jungen Gruppe und Zustimmung von Thorsten Frei einen Zehn-Punkte-Plan
  • Junge Gruppe und Fraktionsführung unterstützen den Plan
  • Wiegelmann sagt der Anschlag hätte verhindert werden können

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Strengere Regelungen für Aufenthaltsrecht und Ausweisungen
  • Einführung elektronischer Fußfesseln als Standard bei Gefährdern
  • Ausschluss des Jugendstrafrechts für Gefährder
  • Bundesweit einheitliche Regeln zur Präventivhaft
  • Aufenthaltsbeendigung für ausländische Gefährder als Regelfall
  • Duldung für ausländische Gefährder nur noch als begründungsbedürftige absolute Ausnahme
  • Gesetzliche Vermutung der zwingenden Aufenthaltsbeendigung bei Straftaten gegen das Leben
  • Strafverschärfung für Unterstützung terroristischer und islamistischer Vereinigungen mit Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren
  • Möglichkeit des Verlusts der Staatsangehörigkeit bei Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Inland

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja: Johannes Wiegelmann sagt der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ („Dieser Anschlag hätte verhindert werden können.“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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