Bundestagsabgeordnete drängen nach Gutachten auf AfD-Verbotsprüfung

Bundestagsabgeordnete drängen nach Gutachten auf AfD-Verbotsprüfung

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Politische Debatte zur AfD-Verfassungswidrigkeit in Deutschland

Berlin () – Nachdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem rund 1.500-seitigen Gutachten zu dem Schluss gekommen ist, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte, sprechen sich einige Politiker für eine Verbotsprüfung aus.

„Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen“, sagte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker dem „Spiegel“. Dies sei auch für die Bürger gut, die „einzelne Positionen der AfD teilen oder diese bei Wahlen unterstützen“. Sie müssten wissen, worauf sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sprach sich ebenfalls dafür aus, die Partei zu überprüfen. „Die gesammelten Belege der Gesellschaft für Freiheitsrechte sind ein weiterer Baustein, um die AfD politisch und juristisch zu stellen. Die Dringlichkeit liegt auf der Hand“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). „Aktuell gibt es in der Tat zahlreiche Hinweise darauf, dass die AfD sich zunehmend radikalisiert.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge sagte der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), das Gutachten zeige „eindrücklich, wie stark die AfD inzwischen auch auf Bundesebene von rechtsextremen Kräften durchdrungen ist und keine Abgrenzung mehr erfolgt“. Man müsse sich „jetzt auf den Weg machen zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Einleitung des Verfahrens einrichten“, so die SPD-Abgeordnete.

Wegge sagte dem „Spiegel“, die AfD sei „eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen“. Die demokratischen Kräfte müssten aus dem Gutachten endlich die richtigen Schlüsse ziehen. „Als Demokratin kann ich nicht zusehen, wie eine solche Partei immer stärker wird“, so Wegge.

Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristen erklärte, das Gutachten schaffe ausreichende Klarheit und eine belastbare Grundlage, auf der nun endlich gehandelt werden könne. „Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes hat uns Werkzeuge an die Hand gegeben, mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Demokratiefeinde vorzugehen – diese Werkzeuge dürfen und müssen nun endlich eingesetzt werden“, sagte Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft.

„Eine Demokratie, die sich nicht wehrt, gefährdet ihre Existenz. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr“, ergänzte Antje Draheim, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen. „Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, die Demokratie und den Rechtsstaat zu schützen. Daher ist die gerichtliche Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit einzelner Parteien beim Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente vorzunehmen.“

Der Grünenabgeordnete Till Steffen, der vor seiner Zeit im Bundestag Justizsenator in Hamburg war, fordert gegenüber dem „Spiegel“ nicht nur, dass das Verfahren „umgehend eingeleitet“ werden soll, sondern auch, dass das Verwaltungsgericht Köln die Belege aus dem Gutachten bei der Frage berücksichtigen soll, ob die Bundespartei als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft werden durfte.

Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisierte den zögerlichen Umgang mit Artikel 21 des Grundgesetzes. „Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht“, sagte sie dem „Spiegel“. Die Bedrohung, die von der Politik der AfD für eine Vielzahl von Menschen ausgehe, sei sehr konkret. „Mit dem Erstarken der AfD erlebt Deutschland einen Anstieg von rassistischer Gewalt“, so Bünger. „In den rechtsterroristischen Fällen der vergangenen Jahre finden sich immer wieder Bezüge zur AfD.“

Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) im Bundestag sitzt, sagte dem „Spiegel“ und der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), gerade als Vertreter nationaler Minderheiten sehe er mit großer Sorge, „wenn rechtsextreme Kräfte versuchen, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und den Schutz von Minderheiten infrage zu stellen“. Beim Schutz der Demokratie dürfe es kein Zögern geben. „Wenn ein solches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vorliegen, dann müssen Bund und Länder konsequent handeln und ein solches Verfahren prüfen und auf den Weg bringen.“

Die demokratischen Institutionen seien das Fundament einer offenen und rechtssicheren Gesellschaft. „Für mich ist klar: Jetzt braucht es ein abgestimmtes und entschlossenes Vorgehen“, sagte der SSW-Politiker. „Unsere Demokratie ist wehrhaft und das müssen wir nutzen.“

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25.06.2026

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Elisabeth Winkelmeier-Becker, Dirk Wiese, Carmen Wegge, Harald Baumann-Hasske, Antje Draheim, Till Steffen, Clara Bünger, Stefan Seidler.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Gesellschaft für Freiheitsrechte, AfD, Bundesverfassungsgericht, CDU, Elisabeth Winkelmeier-Becker, SPD, Dirk Wiese, Handelsblatt, Carmen Wegge, Rheinische Post, Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristen, Harald Baumann-Hasske, Antje Draheim, Till Steffen, Clara Bünger, Linke, Südschleswigscher Wählerverband (SSW), Bundestag.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 25.06.2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Eine umfassende Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte legt nahe, dass die AfD verfassungswidrig sein könnte, was verschiedene Politiker dazu bringt, eine Überprüfung und ein mögliches Verbot der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht zu fordern, um der Gefährdung der demokratischen Ordnung entgegenzutreten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte
  • Schlussfolgerung über Verfassungswidrigkeit der AfD
  • Politische Diskussion über Verbotsverfahren
  • Zunehmende Radikalisierung der AfD
  • Einfluss rechtsextremer Kräfte auf die AfD
  • Aufruf zur Überprüfung gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
  • Notwendigkeit einer gerichtlich bindenden Prüfung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politiker fordern eine Überprüfung der AfD
CDU-Abgeordnete unterstützt gerichtliche Prüfung
SPD-Bundestagsabgeordnete sprechen von Dringlichkeit
Carmen Wegge nennt AfD rechtsextrem und fordert Prüfung
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen sieht Handlungsbedarf
Grünenabgeordneter fordert umgehende Einleitung des Verfahrens
Kritik an zögerlichem Umgang mit Artikel 21 des Grundgesetzes
Bedenken hinsichtlich rassistischer Gewalt im Zusammenhang mit der AfD
SSW-Abgeordneter sieht Gefahr für den Rechtsstaat
Aufruf zu einem entschlossenen Vorgehen gegen Verfassungsfeindlichkeit

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht
  • Erhöhung des Drucks auf die politischen Institutionen
  • Aufforderung zur Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
  • Klarheit und Grundlage für rechtliche Maßnahmen
  • Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens gegen Demokratiefeinde
  • Verbessertes Verständnis der Bürger über die AfD
  • Möglichkeit zur Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz
  • Alarmierung über Anstieg rassistischer Gewalt
  • Konsequenzen für den Schutz von Minderheiten
  • Stärkung der Weichenstellung für die Demokratie

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel werden Stellungnahmen verschiedener Personen zitiert. Zum Beispiel äußerte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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