Gesellschaft: Altersgrenzen für soziale Netzwerke in Deutschland
Berlin () – Die vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schlägt für die Frage nach einer Altersbeschränkung für soziale Netzwerke zwei unterschiedliche Varianten vor.
Das berichtet das Magazin Politico unter Berufung auf die Handlungsempfehlungen, die am Mittwoch an Familienministerin Karin Prien (CDU) übergeben werden. Die erste Variante sieht eine klare Altersgrenze von 13 Jahren vor. Diese müsse „mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden“. Für Kinder unter 13 Jahren wäre demnach nur noch ein eingeschränkter Zugang möglich: Vorgesehen sei ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“, der ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Für Jugendliche ab 13 Jahren schlagen die Fachleute in dieser Variante gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige vor. „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein“, heißt es.
Die zweite Variante sieht keine einheitliche Altersbeschränkung vor. Stattdessen soll der Digital Services Act (DSA) so ergänzt werden, dass einzelne Angebote oder Funktionen je nach Risikobewertung beschränkt werden können. Demnach könnten etwa algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams oder andere risikoreiche Angebote altersabhängig reguliert werden.
Unabhängig vom Modell warnt die Kommission vor nationalen Alleingängen. Plattformen agierten grenzüberschreitend, viele Anbieter säßen im Ausland. „Nationale Vorgaben könnten deshalb gegenüber den Anbietern nur eingeschränkt durchgesetzt werden“, heißt es. Zudem sei unklar, wie weit Mitgliedstaaten neben dem DSA zusätzliche Verpflichtungen erlassen dürfen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Karin Prien
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesfamilienministerium, Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt", Politico, Karin Prien (CDU), Digital Services Act (DSA)
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: Mittwoch (das spezifische Datum wird nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Das beschriebene Ereignis findet in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" schlägt zwei Modelle für Altersbeschränkungen in sozialen Netzwerken vor: eine klare Grenze von 13 Jahren mit effektiver Altersüberprüfung und gestuften Schutzmechanismen, oder eine risikobasierte Regulierung ohne einheitliche Altersgrenze.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einsatz einer Expertenkommission durch das Bundesfamilienministerium
- Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt
- Diskussion über Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke
- Hohe Nutzung von sozialen Medien durch Kinder und Jugendliche
- Unterschiedliche Ansätze zur Altersgrenze und Risikobewertung
- Herausforderung durch grenzüberschreitende Plattformen und nationale Vorgaben
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Klare Altersgrenze von 13 Jahren
- Wirksame Altersüberprüfung erforderlich
- Eingeschränkter Zugang für Kinder unter 13 Jahren
- Gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt für kindgerechte Angebote
- Gestufte Schutzmechanismen für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige
- Standardmäßige Deaktivierung riskanter Funktionen
- Altersabhängige Regulierung risikoreicher Angebote
- Warnung vor nationalen Alleingängen
- Einschränkungen bei der Durchsetzbarkeit nationaler Vorgaben
- Unklarheit über zusätzliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Die Expertenkommission warnt vor nationalen Alleingängen und betont, dass nationale Vorgaben nur eingeschränkt durchgesetzt werden können.
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