Politik: Verfassungsmäßigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Berlin
Berlin () – Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zufolge verfassungsgemäß.
In dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde mit dem Gesetz „nicht strukturell unterlaufen“. Verfasser ist der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow von der Kanzlei Rosin Büdenbender.
Pielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten“. Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. „Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch“ hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.
Mit der „Bio-Treppe“ wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung“ noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Johann-Christian Pielow
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Unionsfraktion, Handelsblatt, Bundesverfassungsgericht, Kanzlei Rosin Büdenbender, EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist laut einem Rechtsgutachten der Unionsfraktion verfassungsgemäß, da es die gesetzlichen Klimaziele nicht strukturell unterläuft und im Einklang mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 steht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- In Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Unionsfraktion
- Verfassungsmäßigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
- Gesetzliches Klimaneutralitätsziel
- Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021
- Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
- Verteilung der Emissionslasten
- Einhaltung der EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verfassungsgemäßigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes
- Gesetzliches Klimaneutralitätsziel wird nicht strukturell unterlaufen
- Keine absoluten Verbote einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten
- Gesetzgeber wahrt Gestaltungsfreiheit
- Emissionslasten werden generationengerecht verteilt
- Keine verfassungsrechtlich unzumutbare "Vollbremsung"
- Kein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck
- Kein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Johann-Christian Pielow zitiert, der erklärt, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungsgemäß ist und das gesetzliche Klimaneutralitätsziel "nicht strukturell unterlaufen" werde.
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