Litauen lehnt Erhalt jüdischer Partisanenfestung ab

Litauen lehnt Erhalt jüdischer Partisanenfestung ab

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Politik in Litauen: Erhalt historischer Stätte abgelehnt

Vilnius () – Litauen lehnt den Wunsch der Bundesregierung ab, eine auf dem Gelände des geplanten Bundeswehrstandortes gelegene ehemalige Partisanenfestung aus dem Zweiten Weltkrieg zu erhalten. Das berichtet der „Spiegel“.

Auf dem neuen Truppenübungsplatz der Litauen-Brigade der Bundeswehr im Wald von Rūdninkai, südlich von Vilnius, befinden sich die Überreste einer Partisanenfestung. In dieser hatten sich einst Juden versteckt, die aus dem Ghetto von Wilna fliehen konnten. Von dort aus kämpften sie an der Seite sowjetischer Partisanen gegen die deutschen Besatzungstruppen.

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2025 erklärt, sie befürworte „den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort nachdrücklich“. Man habe die litauische Regierung gebeten, „die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereichs zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen“. Die Bundeswehr verweist auf die Zuständigkeit litauischer Stellen.

Das litauische Kulturministerium hält eine Schutzwürdigkeit des Partisanenlagers jedoch nicht für gegeben. Wie die Behörde dem „Spiegel“ mitteilte, seien die Bauten zu Sowjetzeiten für Propagandazwecke „rekonstruiert“ worden und damit nicht authentisch. Als Propagandabau falle die historische Stätte unter das litauische Verbot der „Förderung totalitärer und autoritärer Regime und ihrer Ideologie“. Demnach könnte es potenziell als öffentliches Objekt entfernt werden.

Aus Sicht der Behörde gelten jüdische Partisanen als Teil der sowjetischen Streitkräfte im Kampf gegen Nazideutschland 1941 bis 1945. Ein Sprecher sagte, ihre Aktivitäten würden als feindlich gegenüber der litauischen Staatlichkeit bewertet.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel genannten vollständigen Namen von Personen sind:

"Deutschland", "Litauen", "Juden", "Wilna", "Bundeswehr", "Bundesregierung", "Rūdninkai", "Spiegel".

Bitte beachten, dass der Artikel keine spezifischen Personen mit vollständigen Namen erwähnt. Es handelt sich vielmehr um Institutionen und geografische Ortsnamen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

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Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

- Vilnius
- Wald von Rūdninkai
- Ghetto von Wilna

Worum geht es in einem Satz?

Litauen hat den Wunsch der Bundesregierung abgelehnt, eine ehemalige Partisanenfestung aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gelände eines neuen Bundeswehrstandorts als geschützten Erinnerungsort zu erhalten, da die litauischen Behörden ihre historischen Relevanz als nicht gegeben ansehen und sie unter ein Verbot zur Förderung totalitärer Ideologien fällt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ablehnung des Wunsches der Bundesregierung durch Litauen
  • Vorhandensein einer ehemaligen Partisanenfestung aus dem Zweiten Weltkrieg im geplanten Bundeswehrstandort
  • Geschichtlicher Kontext der Festung als Rückzugsort für Juden während des Zweiten Weltkriegs
  • Aussagen des litauischen Kulturministeriums zur angeblichen mangelnden Authentizität der Stätte
  • Einstufung des Partisanenlagers unter das litauische Verbot zur Förderung totalitärer Ideologie
  • Bewertung der Aktivitäten jüdischer Partisanen als feindlich gegenüber der litauischen Staatlichkeit

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Es wird im Artikel nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung des Wunsches der Bundesregierung
  • Keine Anerkennung der Schutzwürdigkeit des Partisanenlagers
  • Möglichkeit der öffentlichen Entfernung der Stätte
  • Bewertung der Aktivitäten jüdischer Partisanen als feindlich gegenüber litauischer Staatlichkeit

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des litauischen Kulturministeriums zitiert, die besagt, dass die Bauten der Partisanenfestung nicht als schützenswert erachtet werden, da sie für Propagandazwecke rekonstruiert wurden und somit nicht authentisch sind.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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