Wirtschaftliche Auswirkungen geplanter Steuerreformen in Köln
Köln () – Die in der Bundesregierung diskutierten Änderungen des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung würden Alleinverdiener-Ehen erheblich belasten.
Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro hätte am Ende eines Jahres 2.198 Euro weniger zur Verfügung als heute, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Bei einem Haushalt mit 50.000 Euro Einkommen lägen die zusätzlichen Abzüge demnach bei 2.438 Euro, bei einem mit 100.000 Euro bei 5.760 Euro
Das arbeitgebernahe Institut erwartet dadurch einen positiven Effekt für den Arbeitsmarkt. „Für den nicht-erwerbstätigen Ehepartner würde dieses Reformpaket einen Anreiz darstellen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: zum einen, um das geringere Nettoeinkommen zu kompensieren, zum anderen, da von einer Erwerbstätigkeit netto ein größerer Anteil verbliebe“, sagte Tobias Hentze, Leiter des Bereichs Staat, Steuern und Soziale Sicherung beim IW. Bei Gering- und Normalverdienern entstünde dieser Anreiz vor allem durch das Ende der beitragsfreien Mitversicherung. Bei höheren Einkommen wäre es der wegfallende Steuervorteil.
Das IW nahm bei seinen Berechnungen für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen einen monatlichen Mindestkrankenkassenbeitrag von 225 Euro an. Zugleich wurde berücksichtigt, dass diese Beiträge die Einkommensteuerlast senken, weil sie steuerlich abzugsfähig sind. Die Folgen des diskutierten Realsplittings wurden mit einem auf den Ehepartner übertragbaren Betrag von 13.805 Euro berechnet.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte in einer Rede Ende März angekündigt, das „Ehegattensplitting in seiner heutigen Form für zukünftige Ehen abschaffen“ zu wollen. An seine Stelle soll ein sogenanntes „fiktives Realsplitting“ treten. Demnach können die Partner einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufteilen, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. Maßgeblich sollen dabei jene 13.805 Euro sein, die geschiedene oder getrenntlebende Ehepartner maximal als Unterhaltszahlung steuerlich absetzen können.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte zudem Ende März vorgeschlagen, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern bis auf wenige Ausnahmen abzuschaffen.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Finanzamt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Lars Klingbeil.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), Bundesregierung, Finanzkommission Gesundheit.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Köln
Worum geht es in einem Satz?
Die geplanten Änderungen am Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung durch die Bundesregierung würden Alleinverdiener-Ehen stark belasten, wodurch Haushalte mit verschiedenen Einkommen deutlich weniger zur Verfügung hätten, während gleichzeitig Anreize für den nicht-erwerbstätigen Ehepartner geschaffen werden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Diskussion über Änderungen des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung
- Belastung von Alleinverdiener-Ehen
- Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)
- Ankündigung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Abschaffung des Ehegattensplittings
- Einführung des "fiktiven Realsplittings"
- Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit zur Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Alleinverdiener-Ehen werden erheblich belastet
- Haushalt mit 35.000 Euro hat 2.198 Euro weniger zur Verfügung
- Haushalt mit 50.000 Euro hat 2.438 Euro weniger zur Verfügung
- Haushalt mit 100.000 Euro hat 5.760 Euro weniger zur Verfügung
- Anreiz für nicht-erwerbstätige Ehepartner zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Gering- und Normalverdiener spüren Anreiz durch das Ende der beitragsfreien Mitversicherung
- Höhere Einkommen spüren Anreiz durch wegfallenden Steuervorteil
- Mindestkrankenkassenbeitrag von 225 Euro für nicht-erwerbstätigen Ehepartner
- Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen vermindert Einkommensteuerlast
- Einführung eines fiktiven Realsplittings mit Freibetrag von 13.805 Euro
- Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern bis auf wenige Ausnahmen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Tobias Hentze, Leiter des Bereichs Staat, Steuern und Soziale Sicherung beim IW, erklärt, dass das Reformpaket einen Anreiz für nicht-erwerbstätige Ehepartner darstellt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
- Kölns Kaderplaner sieht KI als wichtigen Helfer - 30. Juli 2026
- Baum stürzt am Möhnesee auf Jugendgruppe: Zwei Schwerverletzte - 30. Juli 2026
- CSU-Fraktion fordert nach Gespräch mit Streeck Präventionsoffensive gegen Drogen - 30. Juli 2026

