Gesellschaftliche Auswirkungen digitaler Gewalt in Deutschland
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine zentrale Lücke im deutschen Strafrecht schließen. Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes soll künftig ausdrücklich strafbar werden, sagte sie dem „Spiegel“. Im Internet kursieren Millionen mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Pornos und Nacktbilder. Oft sind es gefälschte Aufnahmen von Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen demnach nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, welche in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte Hubig.
Neben Deepfakes sollen weitere Formen bildbasierter und digitaler Gewalt adressiert werden. Hubig plant mit dem neuen Gesetz Regelungen gegen digitalen Voyeurismus, um heimliche sexualisierte Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne die Zustimmung der Betroffenen zu verbieten. Sie will zudem Stalkingopfer vor dem Einsatz von Trackinggeräten schützen, etwa in Fällen partnerschaftlicher Gewalt.
Betroffene digitaler Gewalt sollen zudem prozessual gestärkt werden. Accounts von Tätern sollen künftig per richterlicher Anordnung gesperrt werden können, wenn sie „massiv Recht verletzen“, so Hubig. Opfer in Zivilverfahren sollen bessere Auskunftsrechte erhalten, um herauszufinden, wer hinter Fakeprofilen und manipulierten Bildern steckt.
Hubig verweist auch auf die Verantwortung der Plattformen. „Die Betreiber verdienen viel Geld mit ihren Plattformen, natürlich müssen auch sie sich an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir Grenzen setzen“, so Hubig. Mit Verweis auf bestehende Regeln im EU-Recht sagte sie: „Auch im nationalen Recht werden wir den sozialen Netzwerken neue Vorgaben machen.“
Ihre Erfahrungen als Richterin und Staatsanwältin in der Vergangenheit prägten ihren Blick auf das Thema bis heute, erzählt die Bundesjustizministerin. Sie habe in dieser Zeit viele Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt. „Das sind furchtbare Taten“, so Hubig. „Heute sehen wir, dass Taten in digitaler Form ebenso verheerende Wirkung entfalten können. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt. Jeder Übergriff, egal wo und wie er erfolgt, ist einer zu viel.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig am 18.03.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, "Spiegel", EU-Recht, soziale Netzwerke.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 18.03.2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Das beschriebene Ereignis findet in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Gesetzesänderung, die das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes sowie andere Formen digitaler Gewalt strafbar macht, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen und Betroffenen mehr rechtliche Mittel an die Hand zu geben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunehmende Verbreitung sexualisierter Deepfakes im Internet
- Einsatz künstlicher Intelligenz zur Erstellung gefälschter Inhalte
- Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch gefälschte Aufnahmen
- Verwendung von Deepfakes zur Leumundsschädigung und Verletzung von Personen
- Digitale Gewalt und deren Auswirkungen auf Betroffene
- Verantwortung der Plattformen in Bezug auf Inhalte und rechtliche Rahmenbedingungen
- Erfahrungen der Bundesjustizministerin als Richterin und Staatsanwältin in relevanten Fällen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant gesetzliche Änderungen zur strafrechtlichen Ahndung von sexualisierten Deepfakes
- Ziel ist, die Persönlichkeitsrechte zu schützen und digitale Gewalt zu bekämpfen
- Gesetzesvorschläge beinhalten Regelungen gegen digitalen Voyeurismus und Maßnahmen zum Schutz von Stalkingopfern
- Opfer digitaler Gewalt sollen prozessual gestärkt und bessere Auskunftsrechte erhalten
- Betreiber von Plattformen sollen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden
- Hubigs Erfahrungen als Richterin beeinflussen ihre Sicht auf digitale Gewalt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Schließung einer Lücke im deutschen Strafrecht
- Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes wird strafbar
- Adressierung weiterer Formen bildbasierter und digitaler Gewalt
- Verbot von digitalem Voyeurismus im öffentlichen Raum
- Schutz von Stalkingopfern vor Trackinggeräten
- Stärkung betroffener Opfer digitaler Gewalt prozessual
- Möglichkeit der Sperrung von Täter-Accounts per richterlicher Anordnung
- Verbesserung der Auskunftsrechte für Opfer in Zivilverfahren
- Verantwortung der Plattformbetreiber für Recht und Gesetz
- Einführung neuer Vorgaben für soziale Netzwerke im nationalen Recht
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert, in der sie betont, dass das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes künftig strafbar werden soll.
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