Wirtschaft: BGH-Urteil im Cum-Ex-Skandal
Karlsruhe () – Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, müsse erneut geprüft werden, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben, was der Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro verschafft habe.
Das Landgericht hatte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Die neue Strafkammer muss nun prüfen, ob die Einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann. Das Urteil zur Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig (Urteil vom 18. März 2026 – 1 StR 97/25).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Christian Olearius
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgerichtshof, Bonner Landgericht, Warburg Bank, Staatsanwaltschaft
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 18. März 2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Karlsruhe, Bonn
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Bonner Landgerichts im Cum-Ex-Skandal teilweise aufgehoben und fordert eine erneute Prüfung der Einziehung von 40 Millionen Euro gegen Christian Olearius, während das Verfahren wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit rechtskräftig eingestellt bleibt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Cum-Ex-Geschäfte
- Abgabe unwahrer Körperschaftsteuererklärungen
- Ungerechtfertigte Steuervorteile für Warburg Bank
- Zeitraum 2007 bis 2011
- Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
- Einstellung des Verfahrens durch Landgericht
- Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehungsverfahren abgelehnt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einziehung von Tatlohn muss erneut geprüft werden
- Verfahren wird an eine andere Strafkammer zurückverwiesen
- Rechtskräftige Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt bestehen
- Möglichkeit der Anordnung der Einziehung der Taterträge muss geprüft werden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, der Artikel enthält keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation.
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