Nach Brand: U-Haft für Barbetreiber in Crans-Montana

Gesellschaftliche Folgen der Brandkatastrophe in Crans-Montana

Crans-Montana () – Nach der Brandkatastrophe in einer Bar in Crans-Montana ist offenbar der Betreiber der Bar am Freitag wegen „Fluchtgefahr“ inhaftiert worden. Das berichten „24 heures“ und „Léman Bleu“ übereinstimmend.

Die Maßnahme braucht eine Bestätigung durch ein Gericht. Der Barbetreiber soll zuvor durch die Walliser Staatsanwaltschaft länger befragt worden sein.

Bei dem Feuer kamen 40 ums Leben. 119 weitere wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Der Brand in einer Bar im Schweizer Skiort Crans-Montana in der Silvesternacht wurde den Ermittlern zufolge wahrscheinlich durch ein Tischfeuerwerk auf Champagnerflaschen verursacht. Den Betreibern wird von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Schweiz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:

Staatsanwaltschaft, Walliser Staatsanwaltschaft

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand in der Silvesternacht statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Crans-Montana, Schweiz

Worum geht es in einem Satz?

Der Betreiber der Bar, in der während der Silvesternacht in Crans-Montana ein verheerender Brand 40 Menschen das Leben kostete und zahlreiche Verletzte forderte, wurde aufgrund von "Fluchtgefahr" inhaftiert und sieht sich schweren Vorwürfen wie fahrlässiger Tötung gegenüber.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Brandkatastrophe in einer Bar
  • Silvesternacht
  • Tischfeuerwerk auf Champagnerflaschen als mögliche Brandursache
  • Ermittlung durch Walliser Staatsanwaltschaft
  • Vorwurf von fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen Barbetreiber
  • Inhaftierung des Betreibers wegen Fluchtgefahr

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Inhaftierung des Barbetreibers wegen Fluchtgefahr
  • Notwendige Bestätigung der Inhaftierung durch ein Gericht
  • Befragung des Barbetreibers durch die Walliser Staatsanwaltschaft
  • Vorwurf von fahrlässiger Tötung
  • Vorwurf von fahrlässiger Körperverletzung
  • Vorwurf von fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst

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Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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