Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu Landtagstunnel in Stuttgart zurück

Politik: Verfassungsgerichtshof entscheidet gegen AfD in Stuttgart

() – Der Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Landtagspräsidentin als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Abgeordneten hätten ihre Frist zur Anfechtung der Zugangsbeschränkungen zu einem unterirdischen Verbindungstunnel versäumt.

Die AfD hatte moniert, dass ihre Mitglieder seit 2023 nicht mehr uneingeschränkt den Tunnel zwischen dem der Abgeordneten und dem Haus des Landtags nutzen dürfen.

Die Beschränkung war nach einem Vorfall im Büro eines AfD-Abgeordneten eingeführt worden. Das Gericht sah keine relevante Änderung der Sachlage, die eine neue Entscheidung erfordert hätte, nachdem die Ermittlungen gegen den Abgeordneten eingestellt worden waren.

Der Verfassungsgerichtshof ließ offen, ob die Zugangsregelung überhaupt das freie Mandat der Abgeordneten verletzt.

Die AfD-Abgeordneten hätten weiterhin ungehinderten Zugang zum Plenargebäude über den Haupteingang, und an Sitzungstagen dürfen sie den Tunnel in einer Richtung nutzen. Eine spürbare Beeinträchtigung ihrer durch die etwas längere oberirdische Wegstrecke sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Landtag Baden-Württemberg in Stuttgart (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, AfD, Landtagspräsidentin, Landtag Baden-Württemberg, Haus der Abgeordneten.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des Ereignisses ist nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Stuttgart

Worum geht es in einem Satz?

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage der AfD gegen die Zugangsbeschränkungen zu einem Verbindungstunnel im Landtag als unzulässig zurückgewiesen, da die Frist zur Anfechtung versäumt wurde und keine relevante Änderung der Sachlage vorlag.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen Landtagspräsidentin
  • Eintritt der Fristversäumnis für Anfechtung der Zugangsbeschränkungen
  • Einführung von Zugangsbeschränkungen nach Vorfall im Büro eines AfD-Abgeordneten
  • Einstellung der Ermittlungen gegen den Abgeordneten
  • Gericht sah keine relevante Änderung der Sachlage

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Verfassunggerichtshof Baden-Württemberg hat Klage der AfD als unzulässig zurückgewiesen
Abgeordnete haben Frist zur Anfechtung versäumt
AFD moniert eingeschränkten Zugang zum Tunnel seit 2023
Zugangsregelung nach Vorfall im Büro eines AfD-Abgeordneten eingeführt
Gericht sah keine relevante Änderung der Sachlage für neue Entscheidung
Lässt offen, ob Regelung freies Mandat verletzt
AfD-Abgeordnete haben Zugang zum Plenargebäude über Haupteingang
Tunnel kann an Sitzungstagen in einer Richtung genutzt werden
Keine nachvollziehbare spürbare Beeinträchtigung der Arbeit dargelegt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Klage der AfD-Landtagsfraktion als unzulässig zurückgewiesen
  • Frist zur Anfechtung versäumt
  • Keine relevante Änderung der Sachlage festgestellt
  • Zugangsregelung möglicherweise nicht verletzend für das freie Mandat
  • Ungehinderter Zugang zum Plenargebäude über Haupteingang
  • Nutzung des Tunnels an Sitzungstagen in eine Richtung erlaubt
  • Keine spürbare Beeinträchtigung der Arbeit der Abgeordneten nachgewiesen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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