NRW erhöht Förderung für Krebsberatungsstellen

Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen

() – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Finanzierung für ambulante Krebsberatungsstellen neu ausgerichtet und erhöht. Das Ministerium für , und teilte am Freitag mit, dass künftig 750.000 jährlich bereitstehen – 250.000 Euro mehr als bisher.

Bisher erhielten die Beratungsstellen einen pauschalen Festbetrag vom Land, nun orientiert sich die Förderung an den tatsächlichen Ausgaben und der regionalen Einwohnerzahl.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass damit sowohl Ballungsgebiete als auch ländliche Regionen bedarfsgerecht versorgt werden sollen.

Die neuen Fördergrundsätze gelten ab Dezember 2025 für das Jahr 2026. Anträge können Träger jährlich bis zum 15. Dezember digital über die Plattform gesundheit.web stellen.

Die Neuregelung wurde mit Fachverbänden und der Krebsgesellschaft NRW abgestimmt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Nordrhein-westfälische Landesregierung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, Krebsgesellschaft NRW, Fachverbänden

Wann ist das Ereignis passiert?

Die neuen Fördergrundsätze gelten ab Dezember 2025 für das Jahr 2026.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Finanzierung für ambulante Krebsberatungsstellen auf jährlich 750.000 Euro erhöht und diese nun an tatsächliche Ausgaben sowie die Einwohnerzahl angepasst, um eine bedarfsgerechte Versorgung in Ballungsgebieten und ländlichen Regionen sicherzustellen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Neuausrichtung der Finanzierung für ambulante Krebsberatungsstellen
  • Erhöhung des Budgets auf 750.000 Euro jährlich
  • Anpassung der Förderung an tatsächliche Ausgaben und regionale Einwohnerzahl
  • Ziel der bedarfsgerechten Versorgung in Ballungsgebieten und ländlichen Regionen
  • Geltung der neuen Fördergrundsätze ab Dezember 2025 für das Jahr 2026
  • Abstimmung mit Fachverbänden und der Krebsgesellschaft NRW

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erhöhung der jährlichen Finanzierung auf 750.000 Euro
  • Anpassung der Förderung an tatsächliche Ausgaben und regionale Einwohnerzahl
  • Bedarfsgerechte Versorgung in Ballungsgebieten und ländlichen Regionen
  • Neue Fördergrundsätze gelten ab Dezember 2025
  • Antragsfrist für Träger bis zum 15. Dezember jährlich
  • Abstimmung der Neuregelung mit Fachverbänden und der Krebsgesellschaft NRW

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zitiert, der betont, dass sowohl Ballungsgebiete als auch ländliche Regionen bedarfsgerecht versorgt werden sollen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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