Gesellschaftliche Unterstützung in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt für die Förderung der Beratungsstellen Arbeit in den kommenden drei Jahren rund 25 Millionen Euro bereit. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Freitag mit.
Das Geld aus Landeshaushalt und Europäischem Sozialfonds soll ab 2026 fließen und das bestehende Angebot bis Ende 2028 sichern.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte anlässlich der Woche der Menschenrechte, dass gerechte Arbeitsbedingungen und Entlohnung ein Menschenrecht seien. ‚Wir dürfen Beschäftigte, die Ausbeutung erfahren und unter prekären Arbeitsbedingungen arbeiten, nicht alleine lassen‘, sagte er. In der aktuellen Förderphase von 2023 bis 2025 führten die Mitarbeiter der 53 Beratungsstellen über 210.000 Gespräche, meist zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen.
Rund 80 Prozent der Ratsuchenden haben eine ausländische Staatsangehörigkeit oder Migrationsgeschichte.
Besonders in den Branchen Paket- und Kurierdienst, Baugewerbe und Fleischindustrie tritt arbeitsrechtlicher Missbrauch laut Ministerium häufig auf. Die Beratungsstellen sind in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens angesiedelt und bieten an mehr als 80 Standorten Unterstützung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Karl-Josef Laumann
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Nordrhein-westfälische Landesregierung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Europäischer Sozialfonds
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand in einem Zeitraum statt, der von 2026 bis Ende 2028 reicht.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Worum geht es in einem Satz?
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, in den nächsten drei Jahren rund 25 Millionen Euro zur Förderung von Beratungsstellen für Arbeitsrechte bereitzustellen, um insbesondere benachteiligte Beschäftigte zu unterstützen und Missbrauch in bestimmten Branchen zu bekämpfen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Förderbedarf für Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen
- Anzahl der Beratungsstellen (53)
- Hohe Anzahl an Gesprächen (über 210.000)
- Hoher Anteil der Ratsuchenden mit Migrationsgeschichte
- Arbeitsrechtlicher Missbrauch in bestimmten Branchen
- Bedeutung gerechter Arbeitsbedingungen und Entlohnung
- Finanzielles Engagement der Landesregierung und des Europäischen Sozialfonds
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Nordrhein-westfälische Landesregierung stellt 25 Millionen Euro für Beratungsstellen bereit
- Förderung für die nächsten drei Jahre, ab 2026
- Ziel ist, bestehendes Angebot bis Ende 2028 zu sichern
- Arbeitsminister Laumann betont gerechte Arbeitsbedingungen als Menschenrecht
- 53 Beratungsstellen führten 210.000 Gespräche in der aktuellen Förderphase
- 80 Prozent der Ratsuchenden haben ausländische Staatsangehörigkeit oder Migrationsgeschichte
- Häufiger arbeitsrechtlicher Missbrauch in Paketdiensten, Baugewerbe und Fleischindustrie
- Beratungsstellen verteilt in 53 Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, mehr als 80 Standorte
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bereitstellung von rund 25 Millionen Euro für Beratungsstellen
- Unterstützung des bestehenden Angebots bis Ende 2028
- Betonung gerechter Arbeitsbedingungen und Entlohnung als Menschenrecht
- Zunahme der Beratungsanfragen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen
- Hoher Anteil ratsuchender Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Migrationsgeschichte
- Fokus auf arbeitsrechtlichen Missbrauch in bestimmten Branchen
- Einrichtung von Beratungsstellen in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zitiert, in der er betont, dass gerechte Arbeitsbedingungen und Entlohnung ein Menschenrecht seien.
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