Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle sieht Amtshilfe der Bundeswehr vor

Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle sieht Amtshilfe der Bundeswehr vor

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Sicherheitspolitik in Deutschland: Drohnenabwehr im Fokus

Berlin () – Die Bundeswehr soll der Polizei zukünftig Amtshilfe leisten können, wenn militärische Drohnen am Himmel zur Gefahr werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes hervor, über den am Mittwoch das Bundeskabinett beraten will und über den die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Kern des Gesetzes ist der neue Paragraf 15a zur „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“. Gibt es bei einer Sichtung Hinweise auf den militärischen Charakter der Drohnen und droht schwerer Schaden, soll die Polizei die Bundeswehr demnach um Unterstützung bitten können. Die Streitkräfte könnten im absoluten Ausnahmefall dann auch „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden. Für diesen Einsatz der Bundeswehr braucht es laut Einschätzung der Juristen des Bundesinnenministeriums keine Grundgesetzänderung.

Die operative Koordinierung im Ernstfall dürfte entscheidend sein. Dabei soll das für Mitte Dezember geplante Drohnenabwehrzentrum eine zentrale Rolle spielen. Ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen hier bei einer Gefahrenlage alle Informationen zusammenlaufen – und schnelle Entscheidungen fallen. Über die Details wollen Bundesinnenminister Dobrindt und seine Länderkollegen auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember in Bremen beraten.

Um Objekte in „Baumwipfel-Höhe“ soll sich weiterhin die Polizei kümmern. Anfang Dezember soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit rund 130 zusätzlichen Polizeikräften in ihren Dienst starten. Diese Spezialeinheit soll besonders an zentralen Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orte zum Einsatz kommen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldat (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt

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Bundeswehr, Polizei, Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt, CSU, Bundeskabinett, Welt, Drohnenabwehrzentrum, Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum, Innenminister-Konferenz, Bundespolizei.

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Die Bundeswehr soll künftig der Polizei bei der Gefahrenabwehr von militärischen Drohnen unterstützen können, was im Entwurf für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes festgelegt ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg unbemannter militärischer Drohnen
  • Bedrohung durch Drohnenüberflüge
  • Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr
  • Einbindung der Bundeswehr in zivile Sicherheitsaufgaben
  • Entwicklung eines neuen Gesetzes zur Luftsicherheit
  • Bildung eines Drohnenabwehrzentrums zur Koordination
  • Rückmeldungen von Sicherheitsbehörden über Drohnenvorfälle

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundeswehr soll Polizei bei drohenden militärischen Drohnen unterstützen
  • Entwurf des Bundesinnenministeriums zur Novelle des Luftsicherheitsgesetzes
  • Neuer Paragraf 15a zur Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge
  • Polizei kann Unterstützung der Bundeswehr anfordern bei militärischem Charakter der Drohnen
  • Bundeswehr kann im Ausnahmefall Waffengewalt anwenden
  • Keine Grundgesetzänderung erforderlich laut Juristen des Bundesinnenministeriums
  • Drohnenabwehrzentrum geplant für operative Koordinierung
  • Informationen sollen bei Bedrohung zentral zusammenlaufen
  • Neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei startet mit 130 Kräften
  • Einheit soll an Flughäfen und sicherheitsrelevanten Orten tätig werden

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bundeswehr leistet Amtshilfe bei Drohnensichtungen
  • Möglichkeit der Anwendung von Waffengewalt im Ausnahmefall
  • Keine Grundgesetzänderung erforderlich
  • Zentrale operative Koordinierung im Drohnenabwehrzentrum
  • Informationssammlung und schnelle Entscheidungsfindung bei Gefahrenlagen
  • Einrichtung einer neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei
  • Einsatz der Spezialeinheit an zentralen Flughäfen und sicherheitsrelevanten Orten

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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