Patientenrechte im Gesundheitswesen in Berlin
Berlin () – Die Grünen und Verbraucherschützer werfen der schwarz-roten Koalition vor, durch eine Änderung bei den Einsichtsrechten in die Krankenakte den Patientenschutz erheblich zu schwächen. Die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts bedeute eine „gravierende Verschlechterung“ der Patientenrechte, sagte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das ist ein handfester Skandal“, warnte er.
Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Thomas Moormann, sagte unterdessen, dass die vorgesehene Änderung weder im Interesse der Verbraucher sei, noch würde es die Gesundheitsversorgung transparenter oder besser machen – „im Gegenteil“.
Derzeit sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass den Patienten „unverzüglich“ Einsicht in die vollständige Krankenakte gewährt werden muss. Die Koalition will das Wort „unverzüglich“ streichen. Vielmehr soll die Frist auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden können, wenn die Behandelnden das aufgrund von Komplexität und Zahl der Anträge für erforderlich halten. Zur entsprechenden Gesetzesänderung ist am Montag eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag geplant.
Die Grünen wollen mit einem eigenen Antrag erreichen, dass die von Schwarz-Rot geplante Änderung wieder revidiert wird. In dem Antrag, über den das RND berichtet, heißt es, das Einsichtsrecht in die Behandlungsakte sei ein Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts. „Wer den Begriff `unverzüglich` streicht und hier keine klar nachvollziehbaren Regeln herstellt, schwächt dieses Grundrecht“, wird kritisiert.
„In der Praxis führt jeder Tag Verzögerung zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und einer zusätzlichen psychischen Belastung für Betroffene“, wird argumentiert. Eine längere Frist könne für Patienten, die sich in laufender Behandlung befänden, eine Zweitmeinung einholen oder einen möglichen Behandlungsfehler prüfen wollten, schwerwiegende Folgen haben. Die Grünen schlagen konkret vor, dass die Einsicht künftig „unverzüglich (…), spätestens jedoch nach drei Werktagen“ gewährt werden muss.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Janosch Dahmen, Thomas Moormann
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Die Grünen, Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Bundestag, Schwarz-Rot.
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Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Bundestag
Worum geht es in einem Satz?
Die Grünen und Verbraucherschützer kritisieren die geplante Gesetzesänderung der schwarz-roten Koalition, die das Einsichtsrecht in die Krankenakte verlängern und damit den Patientenschutz erheblich schwächen würde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Änderung der Einsichtsrechte in die Krankenakte
- Streichung des Begriffs "unverzüglich" im Bürgerlichen Gesetzbuch
- Ausdehnung der Einsichtsfrist auf bis zu drei Monate
- Kritik von Grünen und Verbraucherschützern an der Koalition
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- Antrag der Grünen zur Revidierung der geplanten Änderung
- Argumente für Informationsverlust und rechtliche Nachteile bei Verzögerungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Grünen und Verbraucherschützer kritisieren schwarze-rotes Koalition wegen Änderung der Einsichtsrechte in Krankenakten
- Janosch Dahmen bezeichnet Änderung als gravierende Verschlechterung der Patientenrechte
- Thomas Moormann (VZBV) warnt, die Änderung sei nicht im Interesse der Verbraucher
- Aktuelle Regelung: Patienten müssen "unverzüglich" Einsicht in ihre Krankenakte erhalten
- Koalition plant, Frist auf bis zu drei Monate auszudehnen
- Geplante öffentliche Expertenanhörung im Bundestag
- Grüne wollen mit eigenem Antrag Änderung revidieren
- Einsichtsrecht als Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts betont
- Verzögerungen können schwerwiegende Folgen für Patienten haben
- Vorschlag der Grünen: Einsicht spätestens nach drei Werktagen gewähren
Welche Konsequenzen werden genannt?
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- Rechtliche Nachteile für Betroffene
- Zusätzliche psychische Belastung für Patienten
- Schwierigkeiten bei der Einholung von Zweitmeinungen
- Probleme bei der Prüfung möglicher Behandlungsfehler
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bezeichnet die geplante Änderung als "handfesten Skandal".
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