Nagelstudio-Betreiberin wegen Menschenschmuggels verurteilt

Gesellschaft: Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung in Singen

Singen () – Eine 30-jährige Betreiberin eines Nagelstudios im Landkreis Waldshut ist wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das teilte das Hauptzollamt Singen am Freitag mit.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Bei einer Kontrolle im Dezember 2023 hatten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zwei vietnamesische Mitarbeiter entdeckt, die weder sozialversichert waren noch über einen Aufenthaltstitel verfügten. Laut Pressesprecherin Sonja Müller erhielten die Angestellten Unterkunft, Verpflegung und einen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.

Neben der Bewährungsstrafe muss die Inhaberin rund 5.100 Sozialversicherungsbeiträge, 430 Euro Säumniszuschläge, 1.440 Euro aus der illegalen Beschäftigung sowie die Verfahrenskosten .

Bereits in zwei weiteren Fällen waren in der Region Nagelstudio-Betreiber wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hauptzollamt Singen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Polizei, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand im Dezember 2023 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Singen, Landkreis Waldshut

Worum geht es in einem Satz?

Eine 30-jährige Nagelstudio-Betreiberin aus dem Landkreis Waldshut wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie zwei vietnamesische Mitarbeiter ohne Aufenthaltstitel und Sozialversicherung beschäftigte, und muss zudem erhebliche Geldbeträge für Sozialversicherungsbeiträge und Verfahrenskosten zahlen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Dezember 2023
  • Entdeckung von zwei vietnamesischen Mitarbeitern ohne Sozialversicherung und Aufenthaltstitel
  • Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung und geringem Lohn
  • Frühere Verurteilungen von Nagelstudio-Betreibern in der Region wegen ähnlicher Verstöße

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
  • Zahlung von rund 5.100 Euro Sozialversicherungsbeiträge
  • Zahlung von 430 Euro Säumniszuschläge
  • Zahlung von 1.440 Euro aus illegaler Beschäftigung
  • Zahlung der Verfahrenskosten
  • Vorangegangene Verurteilungen von Nagelstudio-Betreibern in der Region

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Pressesprecherin Sonja Müller erläutert, dass die Angestellten Unterkunft, Verpflegung und einen Lohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns erhielten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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