Erbschaftsteuer: Firmenerben sparen dank Steuervorteil Milliarden

Erbschaftsteuer: Firmenerben sparen dank Steuervorteil Milliarden

News - Vermischtes - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Erbschaftsteuer: Ungleichheiten im Steuerrecht in Deutschland

Berlin () – Betriebserben wurde dank eines Steuerprivilegs seit 2021 Erbschaftsteuer in Höhe von 7,6 Milliarden Euro erlassen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Demnach wurde Vermögen in Höhe von rund 24 Milliarden Euro nahezu steuerfrei auf die Erben übertragen. Während es im Jahr 2021 nur in zehn Fällen bei einem Vermögen von rund einer Milliarde Euro zu Steuererlassen im Zuge der sogenannten „Verschonungsbedarfsprüfung“ kam, waren es im Vorjahr 45 Fälle mit einem Volumen von insgesamt elf Milliarden Euro, wie zudem aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.

„Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen- Bundestagsfraktion zeigt klar: Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht ist in der Praxis sehr ungerecht“, sagte Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck. Es sei richtig, wenn der Staat Nachfolger in kleinen und mittleren Betrieben unterstütze. Die Verschonungsbedarfsprüfung schütze aber „nicht die Bäckerei oder den Handwerksbetrieb um die Ecke, sondern nutzt nur extrem wenigen sehr Vermögenden, sich komplett von der Steuer befreien zu lassen“.

2016 hatte die Große Koalition die Erbschaftsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Dabei räumte sie Betriebserben Möglichkeiten ein, sich unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreien zu können. Eine dieser Möglichkeiten ist die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“. Übersteigt das übertragende Betriebsvermögen den Wert von 26 Millionen Euro, kann der Erbe oder Beschenkte einen Steuererlass beantragen, sofern es ihm oder ihr nicht möglich ist, die anfallende Steuer aus dem eigenen Vermögen zu begleichen.

In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Viele Experten gehen davon aus, dass Karlsruhe die Ausnahmen für Betriebserben als verfassungswidrig erklären wird.

4,7/5 (9 Bewertungen)

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzamt (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind:

Katharina Beck

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesfinanzministerium, Grüne-Bundestagsfraktion, Handelsblatt, Große Koalition, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand seit 2021 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Seit 2021 wurden durch ein Steuerprivileg für Betriebserben Erbschaftsteuern in Höhe von 7,6 Milliarden Euro erlassen, was laut Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck das derzeitige Erbschaftsteuerrecht als ungerecht entlarvt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Steuerprivileg für Betriebserben seit 2021
  • Erbschaftsteuererlass in Höhe von 7,6 Milliarden Euro
  • Vermögen von etwa 24 Milliarden Euro fast steuerfrei übertragen
  • Verschonungsbedarfsprüfung zur Steuerbefreiung
  • Reform des Erbschaftsteuerrechts 2016 nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • Möglichkeit der Steuererleichterung für Erben von Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Erbschaftsteuererlass von 7,6 Milliarden Euro seit 2021 für Betriebserben
  • Übertragung von 24 Milliarden Euro nahezu steuerfrei
  • Anstieg der Steuererlasse bei "Verschonungsbedarfsprüfung" von 10 Fällen in 2021 auf 45 Fälle im Vorjahr
  • Kritische Äußerungen von Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck zur Ungerechtigkeit des Erbschaftsteuerrechts
  • Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe verteidigt, aber Kritik an Vorteil für sehr Vermögende
  • Erbschaftsteuerreform 2016 nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • Erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Ausnahmen für Betriebserben für verfassungswidrig halten könnte

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erbschaftsteuererlass von 7,6 Milliarden Euro
  • Fast steuerfreie Übertragung von Vermögen in Höhe von 24 Milliarden Euro
  • Ungerechtigkeit im Erbschaftsteuerrecht
  • Unterstützung für Nachfolger in kleinen und mittleren Betrieben
  • Vorteilsnutzung für sehr Vermögende
  • Erwartetes verfassungsrechtliches Urteil über Ausnahmen für Betriebserben

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck zitiert, die das derzeitige Erbschaftsteuerrecht als ungerecht bezeichnet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert