Deutlich weniger Bezieher von Asylbewerberleistungen

Deutlich weniger Bezieher von Asylbewerberleistungen

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Deutlich weniger Bezieher von Asylbewerberleistungen

() – Rund 461.000 Personen in haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Darunter waren etwa 25.200 Personen aus der , wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte. Die Zahl der Leistungsbezieher sank gegenüber 2023 um rund zehn Prozent oder 52.700 Personen.

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. 64 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2024 waren männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa ein Prozent war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent), 31 Prozent stammten aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (elf Prozent) und der Irak (sieben Prozent). Fünf Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2024 stammten aus der Ukraine.

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, und Geburt, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten, sonstige Leistungen sowie Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2024 erhielten rund 252.300 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: an einer Aufnahmestelle (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Statistischen Bundesamt (Destatis), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), SGB XII, SGB IX Teil II

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Jahresende 2024 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wiesbaden

Worum geht es in einem Satz?

Am Jahresende 2024 bezogen in Deutschland rund 461.000 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was einen Rückgang um etwa zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt, wobei die Mehrheit männlich und zwischen 18 und 64 Jahre alt war, und unter den Leistungsberechtigten 25.200 Ukrainische Flüchtlinge zählten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis sind die anhaltenden Konflikte und Krisen in verschiedenen Ländern, die Menschen zur Flucht zwingen. Insbesondere die Situation in der Ukraine sowie Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan und dem Irak tragen zur Migration nach Deutschland bei. Die sinkende Zahl der Regelleistungen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 könnte auf eine stabilisierte Situation oder die Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimatländer hinweisen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel berichtet, dass die Zahl der Personen, die in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Ende 2024 um etwa zehn Prozent gesunken ist. Diese Entwicklung könnte sowohl öffentliche Diskussionen als auch politische Reaktionen hervorrufen, jedoch wird im Text nicht näher auf spezifische Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien eingegangen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Zahl der Leistungsbezieher sank um rund zehn Prozent, 52.700 Personen weniger Leistungsbezieher, 64 Prozent der Regelleistungsempfänger waren männlich, 36 Prozent weiblich, 29 Prozent waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt, etwa ein Prozent war 65 Jahre und älter, 47 Prozent der Leistungsberechtigten stammten aus Asien, 31 Prozent aus Europa, 17 Prozent aus Afrika, besondere Leistungen wurden in speziellen Bedarfssituationen gewährt, rund 252.300 Personen erhielten besondere Leistungen, etwa 13.000 hatten ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel werden keine direkten Stellungnahmen oder Reaktionen von Personen oder Organisationen zitiert. Der Text beschränkt sich auf statistische Angaben und Informationen zu den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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