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Niedersachsens Arbeitsminister begrüßt Kabinettsbeschluss zur Betriebsrente
Hannover () – Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) hat den Beschluss des Entwurfs des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch das Bundeskabinett begrüßt. Damit soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente gefestigt werden.
Das Gesetz soll die Verbreitungsquote der betrieblichen Altersversorgung erhöhen, nachdem Ende 2021 lediglich knapp 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft hatten.
Philippi erklärte, das Sozialpartnermodell des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes werde mit dem neuen Gesetz deutlich weiterentwickelt.
Bestehende Sozialpartnermodelle könnten sich nun für alle Arbeitsverhältnisse im Zuständigkeitsbereich der das Modell tragenden Gewerkschaften öffnen – auch bei fehlender Tarifbindung. Zudem sei für tarifungebundene Arbeitgeber die Möglichkeit vorgesehen, sich einer tariflichen Regelung über ein Sozialpartnermodell anzuschließen.
Lücken bei der betrieblichen Altersvorsorge bestehen nach Angaben der Bundesregierung vor allem in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern.
Die seit Jahren rückläufige Tendenz bei der zusätzlichen Altersvorsorge habe den Reformbedarf der betrieblichen Altersvorsorge gezeigt. Nun müsse auch die Reform der Privaten Altersvorsorge angegangen werden, wobei die Vereinfachung und Flexibilisierung der Förderstruktur weiterverfolgt werden müsse.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Andreas Philippi (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Andreas Philippi
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi, SPD, Bundeskabinett, Sozialpartnermodell, Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz, Bundesregierung
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hannover
Worum geht es in einem Satz?
Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi begrüßt den Beschluss des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung erhöhen soll, insbesondere in kleinen Betrieben und für Geringverdiener, während gleichzeitig bestehende Sozialpartnermodelle weiterentwickelt werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die niedrige Verbreitungsquote der betrieblichen Altersversorgung, die Ende 2021 bei nur 54 Prozent lag. Dies hat den Reformbedarf gezeigt, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, insbesondere in kleinen Unternehmen und für Geringverdiener.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird die positive Reaktion von Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) auf den Beschluss des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch das Bundeskabinett hervorgehoben. Er sieht darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und zur Schließung der bestehenden Lücken, insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Erhöhung der Verbreitungsquote der betrieblichen Altersversorgung, Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, Öffnung bestehender Sozialpartnermodelle für alle Arbeitsverhältnisse, Möglichkeit für tarifungebundene Arbeitgeber, sich einem Sozialpartnermodell anzuschließen, lückenhafte betriebliche Altersvorsorge in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern, Notwendigkeit zur Reform der privaten Altersvorsorge, Vereinfachung und Flexibilisierung der Förderstruktur.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) zitiert. Er begrüßt den Beschluss des Entwurfs des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen soll. Philippi betont, dass das Sozialpartnermodell des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt wird.
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