Widerrufsbutton soll für Online-Händler Pflicht werden

Widerrufsbutton soll für Online-Händler Pflicht werden

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Widerrufsbutton soll für Online-Händler Pflicht werden

Berlin () – Die Bundesregierung wird am Mittwoch ein Gesetz im Kabinett beschließen, das den „elektronischen Widerruf per Schaltfläche“ ermöglicht.

Laut dem Gesetzentwurf, über den die „Bild“ berichtet, sollen Verbraucher einen Online-Kauf 14 Tage lang per Mausklick widerrufen können – ohne große Umstände. Mit dem Gesetz wird die neue „Verbraucherrechte-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Bis Mitte Dezember sollen die Maßnahmen verwirklicht werden.

Das Gesetz soll „in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen“ gelten, schreibt die Zeitung. Auch sollen Verbraucher künftig eine direkte, persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der „Bild“, dass der Widerrufsbutton das Leben für Verbraucher einfacher mache. „Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen.“ Das verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spare Zeit und Nerven. „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frau und Mann am Computer

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesregierung, Bild, EU, SPD

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Der Ort des beschriebenen Ereignisses ist Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung beschließt ein Gesetz, das Verbrauchern ab Mittwoch ermöglicht, Online-Käufe innerhalb von 14 Tagen einfach per Mausklick zu widerrufen, und setzt damit die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie um.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Einführung des "elektronischen Widerrufs per Schaltfläche" ist die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht. Ziel ist es, den Widerrufsprozess für Online-Käufe zu vereinfachen und den Verbraucherschutz zu stärken.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Bundesregierung plant die Einführung eines "Widerrufs per Schaltfläche", um Verbraucherrechte zu stärken und den Widerrufsprozess einfacher zu gestalten. Justizministerin Stefanie Hubig betont, dass dies den Schutz vor ungewollten Verträgen verbessert und den Verbraucherkomfort erhöht.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Verbraucher können einen Online-Kauf 14 Tage lang per Mausklick widerrufen, es wird die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, Verbraucher können eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen, der Widerrufsbutton vereinfacht den Prozess für Verbraucher, es wird Zeit und Nerven gespart, der Schutz vor ungewollten Verträgen wird verbessert.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie sagt, dass der Widerrufsbutton das Leben für Verbraucher einfacher mache und dass es höchste Zeit sei, diese unbürokratische Lösung zum Standard zu machen. Damit verbessere man den Schutz vor ungewollten Verträgen und spare Zeit und Nerven.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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