Dobrindt sieht sich durch Urteil zu Aufnahme von Afghanen bestätigt

Dobrindt sieht sich durch Urteil zu Aufnahme von Afghanen bestätigt

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Dobrindt sieht sich durch Urteil zu Aufnahme von Afghanen bestätigt

Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht sich durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, wonach Aufnahmezusagen der Ampel-Regierung nicht in jedem Fall eine Pflicht zur Visavergabe an Afghanen bewirken.

„Wenn keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht, dann sind wir auch nicht gezwungen, diese Personen aufzunehmen“, sagte Dobrindt am Dienstagabend dem TV-Sender „Welt“ zu dem Gerichtsurteil vom Vortag. „Genau nach diesem Grundsatz wird verfahren.“ Und deswegen werde jeder Einzelfall betrachtet.

Dobrindt widersprach dem Eindruck, dass es sich bei den in Pakistan auf die Weiterreise nach Deutschland wartenden Afghanen vor allem um ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr in Afghanistan handele. Nur ungefähr zehn Prozent seien ehemalige Ortskräfte, für den Rest gelte das nicht. „Jede Einzelfallprüfung entscheidet darüber, ob man dann nach Deutschland kommen kann oder nicht. Pauschalzusagen gibt es da nicht.“

Abgesehen davon gebe es eine Sicherheitsüberprüfung, so Dobrindt. „Die muss man auch noch bestehen, unabhängig davon, ob man eine rechtsverbindliche Zusage hat oder eben nicht.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alexander Dobrindt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesinnenminister, CSU, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Ampel-Regierung, Bundeswehr, Welt.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Brandenburg, Pakistan.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betont, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat, dass Aufnahmezusagen der Ampel-Regierung nicht automatisch zu einer Pflicht zur Visavergabe an Afghanen führen, und dass jeder Fall individuell sowie mit Sicherheitsüberprüfungen behandelt wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Anlass für die Äußerungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt war die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die bestätigt, dass Aufnahmezusagen der Ampel-Regierung nicht automatisch eine Pflicht zur Visavergabe an Afghanen zur Folge haben. Dobrindt betonte, dass jede Aufnahme individuell geprüft wird und dass keine pauschalen Zusagen bestehen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, dass keine generelle Pflicht zur Visavergabe an Afghanen besteht, die auf eine Aufnahme hoffen. Er betont, dass jede Anfrage individuell geprüft werden muss und dass nur etwa zehn Prozent der wartenden Afghanen ehemalige Ortskräfte sind.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: keine Pflicht zur Visavergabe an Afghanen, individuelle Einzelfallprüfung entscheidet über Aufnahme, etwa 90 Prozent der wartenden Afghanen sind keine ehemaligen Ortskräfte, Sicherheitsüberprüfung muss bestanden werden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zitiert. Er äußert sich zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und sagt, dass ohne eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage keine Pflicht zur Visavergabe an Afghanen bestehe. Dobrindt betont, dass jede Einzelfallprüfung entscheidend sei und widerspricht dem Eindruck, dass die Mehrheit der wartenden Afghanen ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr seien.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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