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Überschwemmungsgebiet der Großen Aue vorläufig gesichert
Diepholz () – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat das Überschwemmungsgebiet der Großen Aue in den Landkreisen Diepholz und Nienburg vorläufig gesichert. Wie der Landesbetrieb am Montag mitteilte, wurden nach umfangreichen Messungen und Berechnungen die hochwassergefährdeten Bereiche des Gewässers ermittelt.
Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich über 42,5 Kilometer von Liebenau bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen westlich von Wagenfeld.
In dem Gebiet gelten nun besondere Schutzvorschriften, darunter ein Verbot für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ohne entsprechende Genehmigungen.
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das die Landkreise Diepholz und Nienburg durchführen werden. Der Verordnungstext und die Arbeitskarten können bei den Landkreisen eingesehen werden, die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist für den 3. September vorgesehen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hochwasser-Warnung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden nur Institutionen und geografische Orte erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Landkreise Diepholz, Landkreise Nienburg
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 3. September statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind: Diepholz, Nienburg, Liebenau, Wagenfeld.
Worum geht es in einem Satz?
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft hat das Überschwemmungsgebiet der Großen Aue in den Landkreisen Diepholz und Nienburg vorläufig gesichert, wodurch besondere Schutzvorschriften, einschließlich eines Bauverbots ohne Genehmigungen, in dem 42,5 Kilometer langen Gebiet gelten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für die Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Großen Aue ist die Feststellung hochwassergefährdeter Bereiche durch umfangreiche Messungen und Berechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Dies soll den Schutz vor Überschwemmungen in den Landkreisen Diepholz und Nienburg gewährleisten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft hat das Überschwemmungsgebiet der Großen Aue gesichert, was besondere Schutzvorschriften nach sich zieht. Die Landkreise Diepholz und Nienburg werden ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, um die Bevölkerung zu informieren und zu beteiligen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets, besondere Schutzvorschriften, Verbot für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ohne Genehmigungen, förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zitiert. Der Landesbetrieb informiert, dass das Überschwemmungsgebiet der Großen Aue vorläufig gesichert wurde und dass die hochwassergefährdeten Bereiche durch umfangreiche Messungen und Berechnungen ermittelt wurden.
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